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Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 09.03.1995
- 26 C 406/94 -
Mietminderung wegen fehlender Klingel, defektem Briefkasten, überlaufender Mülltonne, Unbenutzbarkeit der Terrasse und nichtabschließbarer Wohnungstür
Berechtigte Mietminderung, wenn bezogene Wohnung einer Baustelle gleicht
Die Höhe einer Mietminderung wird danach bemessen, wie sehr die Nutzung der Mietsache beeinträchtigt ist. Die fehlende Möglichkeit, eine Wohnung abzuschließen, begründet beispielsweise einen erheblichen Minderungsprozentsatz. Dagegen sind Erscheinungen wie Bauschutt auf dem Grundstück kein Minderungsgrund, wenn bei Vertragsabschluss bekannt war, dass Bauarbeiten stattfinden würden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Potsdam hervor.
Im vorliegenden Fall machte eine Frau
Minderungsquoten ergeben sich aus Schwere der Tauglichkeitsbeeinträchtigung
Nach dem Urteil des Amtsgerichts Potsdam steht der Klägerin ein Anspruch auf Zahlung des geltend gemachten Minderungsbetrags nach § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt BGB zu. Der Beklagte habe den Betrag ohne Rechtsgrund erlangt und die Klägerin habe das Recht, den vereinbarten Kaltmietzins aufgrund verschiedener Mängel gemäß § 537 BGB zu mindern.
Nichtabschließbare Wohnung berechtigt zur Mietminderung von 25 %
Bei der Festsetzung der einzelnen Minderungsquoten habe das Gericht die Schwere der
Nutzung einer vorgesehenen Terrasse ist nach Lebenserfahrung vom Mietverhältnis mit umfasst
Dass eine
Nicht geltend gemacht werden konnte jedoch das Herumliegen von Bauschutt auf dem Grundstück, da der
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1995 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Potsdam (vt/st)
- 15 % Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch falsch eingebauten Motor eines Tiefgaragentors
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.03.2009
[Aktenzeichen: 333 S 65/08]) - Mietminderung wegen Zigarettenrauch aus undichten Versorgungsschächten
(Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 28.04.2010
[Aktenzeichen: 110 C 212/09])
Jahrgang: 1996, Seite: 760 WuM 1996, 760
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Dokument-Nr. 12565
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