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Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.05.2022
- 12 B 10010/21 und 12 B 10011/21 -
Besetzung der Stelle des Generalstaatsanwalts/der Generalstaatsanwältin rechtmäßig
Auswahlentscheidung weist keine Mängel auf
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat Anträge von zwei Mitbewerbern um die Stelle des Generalstaatsanwalts/der Generalstaatsanwältin auf vorläufigen Stopp des Besetzungsverfahrens abgelehnt.
Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Kein Leistungsvorsprung durch unterschiedliche Beurteilungszeiträume
Dass die zur Beurteilung genutzten Zeiträume der einzelnen
Anhand der Sachlage rechtmäßig Entscheidung getroffen
Bei dieser Sachlage sei es zulässig, dass das das Justizministerium seine Entscheidung auf das Ergebnis der mit den Bewerbern geführten Auswahlgespräche gestützt hat. Auch deren Ausführung sei rechtmäßig erfolgt. Die Entscheidung zugunsten der ausgewählten
Gegen die Beschlüsse ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht möglich.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31748
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