wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 29.11.2012
1 L 1339/12.TR -

Lebensmittel­geschäft darf wegen allgemeiner hygienischer Mängel nicht auf "Schmuddel-Liste" veröffentlicht werden

Einschlägige Vorschriften berechtigen nur zur Veröffentlichung von Mängeln mit Bezug zu konkreten Lebensmitteln

Mängel hygienischer Art, die in einem Lebensmittel­geschäft festgestellt wurden, dürfen nicht auf der so genannten "Schmuddel-Liste" veröffentlicht werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier und untersagte diese Art von Bekanntmachung in einem einstweiligen Rechtsschutz­verfahren.

Im zugrunde liegenden Fall wurde in einem Lebensmittelgeschäft im Trierer Stadtgebiet anlässlich der Betriebskontrolle Verstöße hygienerechtlicher Art (wie Riss in Glasscheibe einer Fleischtheke, Verschmutzungen an einem Kühlschrank, fehlende hygienerechtliche Schulung einer Mitarbeiterin, nicht aufgefüllter Papierhandtuch- und Desinfektionsmittelbehälter) festgestellt.

Geplante Veröffentlichung überschreitet Grenzen der Verhältnismäßigkeit

Das Verwaltungsgericht Trier untersagte nun die derzeitige Veröffentlichung des Lebensmittelgeschäfts auf der so genannten "Schmuddel-Liste". Zur Begründung führten die Richter aus, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der einschlägigen, grundsätzlich mit Verfassungs- und Europarecht in Einklang stehenden Vorschrift des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) im konkreten Fall nicht erfüllt seien. Die Vorschrift befuge nur zur Veröffentlichung von an konkreten Lebensmitteln festgestellten Mängeln im Sinne einer Produktwarnung und nicht zur Veröffentlichung sonstiger hygienerechtlicher Verstöße ohne Bezug zu konkreten Lebensmitteln. Im zugrunde liegenden Fall seien anlässlich der Betriebskontrolle indes lediglich allgemeine Verstöße hygienerechtlicher Art festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund sei zudem die von der einschlägigen Vorschrift geforderte Erwartung der Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 Euro nicht hinreichend wahrscheinlich. Im Übrigen spreche Überwiegendes dafür, dass die geplante Veröffentlichung im vorliegenden Fall die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschreite. Dabei sei insbesondere in den Blick zu nehmen, dass die geplante Veröffentlichung einschneidende tatsächliche Folgen für den Betrieb und die dort Beschäftigten zur Folge haben würde, die nach erfolgter Veröffentlichung nicht mehr rückgängig zu machen seien. Da die wesentlichen Mängel zwischenzeitlich zudem abgestellt worden seien, sei eine Veröffentlichung zum Schutz der Verbraucher derzeit auch nicht unerlässlich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Lebensmittelrecht | Verwaltungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Computer und Recht (CR)
Jahrgang: 2013, Seite: 117
CR 2013, 117
 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2013, Seite: 419
ZD 2013, 419

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14774 Dokument-Nr. 14774

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14774

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?