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Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 28.01.2013
- 1 B 3/13 -
Geschützte Personalaktendaten: VG Göttingen lehnt Antrag der FDP-Fraktion auf Akteneinsicht in bestimmte Verwaltungsvorgänge ab
Sowohl Schriftsätze als auch beigefügte Unterlagen enthalten in erheblichem Umfang geschützte Personalaktendaten
Der vorläufige Rechtsschutzantrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Northeim, mit dem diese die Einsicht in bestimmte Verwaltungsvorgänge erzwingen wollte, ist abzulehnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zusammenhang mit der politisch stark umstrittenen
FDP-Fraktion auf Unterlagen zur sachgerechten Vorbereitung angewiesen
Die FDP-Fraktion hat ihr Begehren vor Gericht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren weiterverfolgt und vorgetragen, sie sei auf die Unterlagen zur sachgerechten
Nur oberste Dienstbehörde hat Zugriff auf Akte
Diesen Antrag lehnte das Gericht mit Beschluss vom 28. Januar 2013 ab. Nachdem es die betroffenen Unterlagen gesichtet hatte, folgte es im Wesentlichen der Argumentation der Antragsgegnerin. Die Schriftstücke, in die die Fraktion Einsicht nehmen möchte, beträfen zum weit überwiegenden Teil den konkreten Vorgang der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen/ra-online
- VG Karlsruhe: Wiederholtes und planmäßiges Kopieren rechtfertigt Entzug des Doktorgrads (Fall Koch-Mehrin)
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.03.2013
[Aktenzeichen: 7 K 3335/11]) - NPD-Antrag gegen Öffentlichkeitsarbeit der FDP-Bundestagsfraktion erfolglos
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[Aktenzeichen: 2 BvE 3/12]) - Geheimhaltung von Akten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes über die Beobachtung der Partei "Die Linke" teilweise rechtswidrig
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.12.2012
[Aktenzeichen: 14 PS 2/12]) - Auch Steuerakten können Informationszugangsgesetz unterliegen
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[Aktenzeichen: 4 LB 11/12])
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Dokument-Nr. 15454
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