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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Besoldungsgruppe“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.10.2018
- 2 BvL 2/17 -
Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Notwendiges Sparvolumen muss gleichheitsgerecht erwirtschaftet werden
Eine baden-württembergische Besoldungsregelung, die eine Absenkung der Beamten- und Richtergehälter für die ersten drei Jahre des Dienstverhältnisses in bestimmten Besoldungsgruppen vorsah, ist nichtig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch § 23 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) vom 9. November 2010 in der Fassung des Art. 5 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14 vom 18. Dezember 2012 wurden zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2017 unter anderem bei Richtern mit Anspruch auf Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe R 1 das Grundgehalt und etwaige Amtszulagen für die Dauer von drei Jahren nach Entstehen des Anspruchs um acht Prozent abgesenkt, nachdem zuvor bereits eine Absenkung um vier Prozent vorgesehen war. Der Kläger des Ausgangsverfahrens ist seit dem Jahr 2013 - zunächst als Staatsanwalt,... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.10.2018
- BVerwG 2 C 32.17 und BVerwG 2 C 34.17 -
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
Fehlerhaftigkeit des Besoldungsniveaus in unterster Besoldungsgruppe führt zwangsläufig auch zur Verfassungswidrigkeit des Besoldungsniveaus höherer Besoldungsgruppen
Die Besoldung der Beamten des Landes Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 war in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen; das Gleiche gilt für die Besoldung der Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 in den Jahren 2014 bis 2016. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht und legte dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren zur Besoldung im Land Niedersachsen zur Entscheidung vor.
Die Kläger der zugrunde liegenden Verfahren sind Beamte im niedersächsischen Landesdienst. Zwei der Kläger sind Beamte im aktiven Dienst, ein dritter Beamter ist seit 1998 im Ruhestand. Sie haben seit 2005 bei ihrem Dienstherrn erfolglos eine verfassungswidrige Unteralimentation gerügt. Klage- und Berufungsverfahren blieben weitgehend erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.04.2018
- 5 K 1383/17.KO -
Lehrerin hat nach unterbliebener zeitnaher Beförderung keinen Anspruch auf Schadensersatz
Tatsächlich Beförderung erfolgte in hinreichender zeitlicher Nähe zur bestandenen Wechselprüfung II für das Lehramt an Realschulen plus
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einer Lehrerin, die die Wechselprüfung II für das Lehramt an Realschulen plus bestanden hatte, kein Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener zeitnaher Beförderung zusteht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls steht als beamtete Lehrerin (Besoldungsgruppe A 12) im Dienst des beklagten Landes. Sie war nach Ablegen der ersten und zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Hauptschule eingesetzt. Nach Abschaffung der bisherigen Hauptschulen unterrichtet sie an einer Realschule plus und bestand am 16. Juni 2016 die Wechselprüfung... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.03.2018
- 9 K 40/17.F und 9 K 324/17.F -
Hessische Beamtenbesoldung nicht verfassungswidrig
Gericht weist Klagen zweier hessischer Landesbeamter wegen angeblicher verfassungswidriger Unteralimentation zurück
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Hessische Beamtenbesoldung nicht verfassungswidrig ist. Das Gericht wies damit die Klagen zweier hessischer Landesbeamter gegen das Land Hessen zurück.
Geklagt hatten jeweils ein Beamter aus der Besoldungsgruppe A 6 und ein Beamter aus der Besoldungsgruppe A 10. Die Kläger waren der Auffassung, dass die Hessische Beamtenbesoldung gegen die aus Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes herzuleitende amtsangemessene Alimentation verstoße und damit verfassungswidrig sei.Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beschäftigte sich... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2017
- BVerwG 2 C 13.16 -
Versorgungsrechtliche Wartefrist gilt auch bei Stellenhebung
"Pensionswirksamkeit" einer Beförderung setzt zeitliches Mindestmaß an Dienstleistungserfüllung im zuletzt bekleideten Amt voraus
Die versorgungsrechtliche "Wartefrist", nach der die Dienstbezüge des höherwertigen Amtes nur dann für die Festsetzung der Versorgungsbezüge herangezogen werden, wenn der Beamte die Dienstbezüge dieses (oder eines mindestens gleichwertigen) Amtes vor dem Eintritt in den Ruhestand mindestens zwei Jahre erhalten hat, gilt auch, wenn die Vergabe des höherwertigen Amtes auf eine gesetzlich angeordnete Stellenhebung zurückgeht. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens wurde 2003 für acht Jahre zur Bürgermeisterin einer Gemeinde in Brandenburg gewählt. Sie wurde dementsprechend in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 eingewiesen. Nach einer Änderung der Einstufungsverordnung wurde sie zum Januar 2010 in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 2 eingewiesen.... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2017
- BVerwG 2 C 11.16 und BVerwG 2 C 12.16 -
BVerwG zur altersdiskriminierenden Besoldung
Beamte haben weiterhin Zahlungsanspruch von 100 Euro im Monat
Auch nach Verkündung des EuGH-Urteils in Sachen "Hennigs und Mai" kann ein Beamter eine Zahlung von 100 Euro im Monat vom Dienstherrn verlangen, wenn sich seine Besoldung weiterhin nach Vorschriften gerichtet hat, die die Höhe der Bezüge unter Verstoß gegen das Unionsrecht allein vom Lebensalter abhängig gemacht haben. Dieser Betrag ist von der Dauer der Geltung der diskriminierenden Besoldungsgesetze unabhängig und ist auch bei einer Teilzeitbeschäftigung nicht zu reduzieren. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall klagen Beamte des Landes Hessen. Bis Ende Februar 2014 richtete sich die Bemessung ihrer Bezüge nach §§ 27 und 28 Bundesbesoldungsgesetz a.F. Diese Vorschriften waren wegen der Anknüpfung der ersten Einstufung in die Besoldungstabelle an das Lebensalter mit dem Verbot der Altersdiskriminierung in der "Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.10.2016
- BVerwG 2 A 2.14 -
Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig
Beamten fehlt es an erforderliche Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO
Die Klage eines Beamten mit dem alleinigen Ziel, dass der von ihm wahrgenommene Dienstposten höher bewertet wird, ist unzulässig. Für eine solche Klage fehlt dem Beamten die entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, Besoldungsgruppe A 15, ist beim Bundesnachrichtendienst (BND) als Referatsleiter tätig. Dieser Dienstposten wurde im Jahre 2013 der Besoldungsgruppe A 15 zugeordnet. In den Dienstpostenbewertungen ordnet die Beklagte acht Merkmale drei Anforderungsgruppen (Fachkönnen, Beanspruchung und Verantwortung) zu und nimmt eine Bewertung der Merkmale... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.09.2016
- BVerwG 2 C 29.15 -
Zeiten einer früheren Tätigkeit als Flugbegleiter oder Fluggastabfertiger sind bei Richterbesoldung nicht zu berücksichtigen
Vor-Tätigkeit weist keinen Bezug zum Beruf des Richters auf
War ein Richter vor seiner Einstellung in den Richterdienst als Flugbegleiter (Steward) oder als Fluggastabfertiger tätig, sind diese Zeiten bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe nicht zu berücksichtigen, nach der sich die Besoldung des Richters richtet. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Rechtsstreits steht als Richter im Dienst des beklagten Landes Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Land verpflichtet, die Zeiten der Tätigkeit des Klägers als Flugbegleiter sowie Fluggastabfertiger als Erfahrungszeiten gemäß § 38 a Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG Bln) anzuerkennen.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.12.2015
- 2 BvR 1958/13 -
Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes kann Dienstposten mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden
Das Bundesverfassungsgericht hat anlässlich eines Konkurrentenstreits die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Dienstpostenbündelung (sogenannte Topfwirtschaft im dienstrechtlichen Sinne) konkretisiert. Nach diesen Maßstäben erfordert die Dienstpostenbündelung einen sachlichen Grund, der insbesondere in der "Massenverwaltung" angenommen werden kann, wo Dienstposten in der Regel mit ständig wechselnden Aufgaben einhergehen. Der Dienstherr muss sich bewusst machen, welche Dienstposten von der Bündelung betroffen sind und welche Aufgaben in dieser Spannweite anfallen. Die Verfassungsbeschwerde im vorliegenden Konkurrentenstreit wies das Bundesverfassungsgericht zurück, weil die Dienstpostenbündelung im konkreten Fall verfassungsrechtlich zulässig war und die angegriffene Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts den Beschwerdeführer nicht in seinen Rechten verletzt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bundesanstalt, bei der der Beschwerdeführer als Regierungsamtmann in der Besoldungsgruppe A 11 beschäftigt ist, hat Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 zur Besetzung ausgeschrieben. Für die betroffenen Dienstposten hat die Bundesanstalt sogenannte Bündelstellen der Besoldungsgruppen A 11 und A 12 eingerichtet, die es ermöglichen sollen,... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.09.2015
- OVG 4 B 23.13 -
Tätigkeit als Flugbegleiter ist keine besoldungsrechtliche Erfahrungszeit eines Richters
Für Anerkennung als Erfahrungszeiten muss Tätigkeit für soziale Kompetenz förderlich sein
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entscheiden, dass eine vor der Einstellung als Richter ausgeübten Tätigkeiten als Flugbegleiter und Fluggastabfertiger nicht als besoldungsrechtlich relevante Erfahrungszeit des Richters anzuerkennen ist - was zu einer Erhöhung seiner Besoldung geführt hätte. Das Oberverwaltungsgericht änderte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. März 2013, mit dem die Vorinstanz das Land Berlin zur Anerkennung dieser Zeiten verpflichtet hatte.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts hat die zuständige Senatsverwaltung die Anerkennung der Vortätigkeiten zu Recht abgelehnt. Nach dem im Land Berlin geltenden Besoldungsrecht seien bei Richtern Zeiten einer früheren Tätigkeit in einem nicht-juristischen Beruf als Erfahrungszeit anzuerkennen, wenn die Tätigkeit für den Erwerb der nach dem Deutschen Richtergesetz notwendigen... Lesen Sie mehr
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