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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Besoldungsgruppe“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.04.2023
- 12 Sa 513/22) -
Keine Hauptstadtzulage für Tarifbeschäftigte oberhalb der EG 13 TV-L
Differenzierung nach der Höhe der Vergütung in § 74 a des Landesgesetzes gerechtfertigt
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren entschieden, dass angestellte Beschäftigte des Landes Berlin mit einer Eingruppierung oberhalb der Entgeltgruppe 13 TV-L keinen Anspruch auf Zahlung einer Hauptstadtzulage haben.
Das Land Berlin gewährt Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 seit November 2020 auf der Grundlage einer landesgesetzlichen Regelung eine monatliche Hauptstadtzulage von 150 EUR (§ 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für das Land Berlin1). Nach § 74 a Absatz 8 dieses Gesetzes kann den Arbeitnehmern des Landes Berlin in entsprechender Anwendung eine Hauptstadtzulage gewährt werden. Von der Möglichkeit der Gewährung einer außertariflichen Hauptstadtzulage hat das Land Berlin durch Rundschreiben des Finanzsenators für Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 13 TV-L (und entsprechend für den Sozial- und Erziehungsdienst... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2022
- 26 K 9086/18 und 26 K 9087/18 -
Grundschullehrer haben keinen Anspruch auf gleiche Besoldung wie Studienräte
Einteilung in Besoldungsgruppen verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz
Grundschullehrer haben keinen Anspruch darauf, wie Studienräte besoldet zu werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen zweier Grundschullehrerinnen abgewiesen.
Die Klägerinnen sind als Beamtinnen auf Lebenszeit in die Besoldungsgruppe A 12 eingestuft. Sie begehren die Einstufung in die mit einem höheren Grundgehalt ausgewiesene Besoldungsgruppe A 13 sowie die Gewährung einer Studienratszulage. Sie sind der Auffassung, dass sowohl ihre Ausbildungen wie auch ihre ausgeübten Tätigkeiten sich von denen der mit A 13 zuzüglich einer Studienratszulage besoldeten ... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2022
- 26 K 2275/14, 26 K 6317/14 und 26 K 258/15 -
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
VG Düsseldorf erbittet Klärung durch Bundesverfassungsgericht
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Regelungen über die Besoldung der Richter und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen (konkret: Grundgehälter der Besoldungsgruppen R 1, R 2 und B 3) in den Jahren 2013 und 2014 mit dem sog. Alimentationsprinzip nach Art. 33 A bs. 5 des Grundgesetzes vereinbar sind.
Die Kläger in drei Parallelverfahren sind zwei Richter (Besoldungsgruppen R 1 und R 2) sowie ein inzwischen im Ruhestand befindlicher Beamter (Besoldungsgruppe B 3) im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie machen mit ihren Klagen geltend, sie seien in den Jahren 2013 und 2014 nicht amtsangemessen besoldet worden. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 09.09.2021
- 2 A 3188/19 -
Keine höhere Besoldung von Förderschullehrer mit Funktionsstelle als Fachleiter am Studienseminar Sonderpädagogik
Verwaltungsgericht weist Klage ab
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage einer als Fachleiterin am Studienseminar tätigen Förderschullehrerin auf höhere Besoldung abgewiesen.
Die Klägerin erhält für ihre Tätigkeit als Fachleiterin am Studienseminar zusätzlich zu ihrer Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13 eine besondere Stellenzulage in Höhe von 150,00 EUR. Sie begehrte eine Höherbewertung ihres Dienstpostens und vertrat die Auffassung, sie werde zu Unrecht besoldungsrechtlich anders behandelt als Lehrkräfte aus dem Gymnasial- oder Berufsschulbereich,... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.03.2021
- 2 LB 93/18 -
OVG Schleswig: Landesbeamte weiterer Besoldungsgruppen unteralimentiert
Unteralimentation stellt Verstoß gegen das Alimentationsprinzip dar
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat anlässlich der Berufung mehrerer verbeamteter Lehrkräfte gegen Urteile des Verwaltungsgerichts entschieden, dass deren Besoldung im Jahre 2007 in den Besoldungsgruppen A 13, A 15 und A 16 gegen das verfassungsrechtliche Gebot der amtsangemessenen Alimentation verstößt. Diese Verfahren werden nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt zwecks abschließender Überprüfung der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.
Die Verfahren betreffen Klagen eines Studienrates, einer Realschullehrerin, einer Realschulrektorin und eines Oberstudiendirektors, die sich alle vier durch den DGB vertreten lassen haben. Im September 2018 hatte das Verwaltungsgericht bereits für die Besoldungsgruppe A 7 eine verfassungswidrige Unteralimentation festgestellt. Auslöser für die Verfahren war der endgültige Wegfall des... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.10.2018
- 2 BvL 2/17 -
Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Notwendiges Sparvolumen muss gleichheitsgerecht erwirtschaftet werden
Eine baden-württembergische Besoldungsregelung, die eine Absenkung der Beamten- und Richtergehälter für die ersten drei Jahre des Dienstverhältnisses in bestimmten Besoldungsgruppen vorsah, ist nichtig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch § 23 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) vom 9. November 2010 in der Fassung des Art. 5 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14 vom 18. Dezember 2012 wurden zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2017 unter anderem bei Richtern mit Anspruch auf Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe R 1 das Grundgehalt... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.10.2018
- BVerwG 2 C 32.17 und BVerwG 2 C 34.17 -
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
Fehlerhaftigkeit des Besoldungsniveaus in unterster Besoldungsgruppe führt zwangsläufig auch zur Verfassungswidrigkeit des Besoldungsniveaus höherer Besoldungsgruppen
Die Besoldung der Beamten des Landes Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 war in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen; das Gleiche gilt für die Besoldung der Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 in den Jahren 2014 bis 2016. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht und legte dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren zur Besoldung im Land Niedersachsen zur Entscheidung vor.
Die Kläger der zugrunde liegenden Verfahren sind Beamte im niedersächsischen Landesdienst. Zwei der Kläger sind Beamte im aktiven Dienst, ein dritter Beamter ist seit 1998 im Ruhestand. Sie haben seit 2005 bei ihrem Dienstherrn erfolglos eine verfassungswidrige Unteralimentation gerügt. Klage- und Berufungsverfahren blieben weitgehend erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.04.2018
- 5 K 1383/17.KO -
Lehrerin hat nach unterbliebener zeitnaher Beförderung keinen Anspruch auf Schadensersatz
Tatsächlich Beförderung erfolgte in hinreichender zeitlicher Nähe zur bestandenen Wechselprüfung II für das Lehramt an Realschulen plus
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einer Lehrerin, die die Wechselprüfung II für das Lehramt an Realschulen plus bestanden hatte, kein Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener zeitnaher Beförderung zusteht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls steht als beamtete Lehrerin (Besoldungsgruppe A 12) im Dienst des beklagten Landes. Sie war nach Ablegen der ersten und zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Hauptschule eingesetzt. Nach Abschaffung der bisherigen Hauptschulen unterrichtet sie an einer Realschule plus und bestand am 16. Juni 2016 die Wechselprüfung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.03.2018
- 9 K 40/17.F und 9 K 324/17.F -
Hessische Beamtenbesoldung nicht verfassungswidrig
Gericht weist Klagen zweier hessischer Landesbeamter wegen angeblicher verfassungswidriger Unteralimentation zurück
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Hessische Beamtenbesoldung nicht verfassungswidrig ist. Das Gericht wies damit die Klagen zweier hessischer Landesbeamter gegen das Land Hessen zurück.
Geklagt hatten jeweils ein Beamter aus der Besoldungsgruppe A 6 und ein Beamter aus der Besoldungsgruppe A 10. Die Kläger waren der Auffassung, dass die Hessische Beamtenbesoldung gegen die aus Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes herzuleitende amtsangemessene Alimentation verstoße und damit verfassungswidrig sei.Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beschäftigte sich... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2017
- BVerwG 2 C 13.16 -
Versorgungsrechtliche Wartefrist gilt auch bei Stellenhebung
"Pensionswirksamkeit" einer Beförderung setzt zeitliches Mindestmaß an Dienstleistungserfüllung im zuletzt bekleideten Amt voraus
Die versorgungsrechtliche "Wartefrist", nach der die Dienstbezüge des höherwertigen Amtes nur dann für die Festsetzung der Versorgungsbezüge herangezogen werden, wenn der Beamte die Dienstbezüge dieses (oder eines mindestens gleichwertigen) Amtes vor dem Eintritt in den Ruhestand mindestens zwei Jahre erhalten hat, gilt auch, wenn die Vergabe des höherwertigen Amtes auf eine gesetzlich angeordnete Stellenhebung zurückgeht. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens wurde 2003 für acht Jahre zur Bürgermeisterin einer Gemeinde in Brandenburg gewählt. Sie wurde dementsprechend in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 eingewiesen. Nach einer Änderung der Einstufungsverordnung wurde sie zum Januar 2010 in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 2 eingewiesen.... Lesen Sie mehr
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