wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 27. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2023
7 K 193/22 -

Einreise- und Aufenthaltsverbot kann nachträglich befristet werden

Anspruch auf nachträgliche Entfristung auf den Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung

Ein Ausländer, der im Jahr 2000 nach einer Verurteilung wegen Sozialleistungs­betruges aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen worden war, hat Anspruch auf Befristung des daraus resultierenden Einreise- und Aufenthaltsverbots auf den Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung. Dieses Verbot kann nicht wegen eines Terrorismus­verdachts, der nicht Gegenstand der ursprünglichen Ausweisungs­entscheidung war, aufrecht erhalten bleiben, verlängert oder neu erlassen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit der Klage eines ehemaligen Guantanamo-Häftlings stattgegeben.

Der Kläger reiste Ende der 1980er Jahre in das Bundesgebiet ein und erhielt hier bis 1999 Aufenthaltserlaubnisse. Anfang der 1990er Jahre schloss er sich in Afghanistan der Terrororganisation al-Qaida an. 1992 kehrte er nach Deutschland zurück. Im Jahr 2000 wurde er wegen Sozialleistungsbetruges zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und wegen dieser Verurteilung aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. Von August 2002 bis zu seiner Freilassung im Jahr 2016 war er in Guantanamo inhaftiert. Seinen Antrag auf rückwirkende Befristung des ursprünglich unbefristet geltenden Einreise- und Aufenthaltsverbots lehnte die Stadt Duisburg im April 2022 ab und ordnete ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von 20 Jahren an. Es bestünden Anhaltspunkte dafür, dass der Ausländer auch nach seiner Rückkehr nach Deutschland noch enge Verbindungen zu al-Qaida aufrechterhalten und die Vereinigung unterstützt habe.

Dauer des Einreiseverbots darf auch bei Altfällen fünf Jahre nicht überschreiten

Die gegen diesen Bescheid gerichtete Klage hatte Erfolg. Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes hat der Kläger einen Anspruch auf nachträgliche Befristung des ursprünglich unbefristet geltenden Einreise- und Aufenthaltsverbots aus dem Jahr 2000 auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts. Denn die Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG war nach Ablauf der Umsetzungsfrist im Dezember 2010 auf dieses Verbot unmittelbar anwendbar. Die Richtlinie enthält in Art. 11 Vorschriften über die maximale Länge der Befristung solcher Verbote. Die Fristbestimmungen gelten nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (C-297/12) auch für sog. Altfälle. Die Richtlinie bestimmt, dass die Dauer eines Einreiseverbots grundsätzlich fünf Jahre nicht überschreiten darf.

Ausschluss der Befristung nur bei Fortbestand schwerwiegender Gefahr

Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Drittstaatsangehörige „eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit darstellt“. Für diese Prognoseentscheidung ist nach Auffassung der Kammer (nur) auf die Gefahr abzustellen, die mit der ursprünglichen Ausweisung bekämpft werden sollte, hier also auf die Abwehr von Betrugsdelikten zum Nachteil der Sozialkassen. Andere oder später eintretende Umstände, die nicht Gegenstand der Ausweisungsverfügung waren -hier der Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung -, können im Rahmen der Befristungsentscheidung nicht berücksichtigt werden. Es bleibt der Stadt insbesondere unbenommen, auf die von ihr angenommenen (neuen) Gefahren gegebenenfalls mit einer erneuten Ausweisung zu reagieren. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Asylrecht | Ausländerrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Aufenthaltsgesetz | Aufenthaltsverbot | Ausländer | Befristung | Einreiseverbot

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33510 Dokument-Nr. 33510

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33510

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH