Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 11.03.2021
- VG 14 L 600/20 , u.a. -
Bürger/innen haben Anspruch auf Herausgabe von Informationen über lebensmittelrechtliche Betriebskontrollen
Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht und der Berufsausübungsfreiheit durch legitime Zwecke des Verbraucherschutzes gerechtfertigt
Lebensmittelrechtliche Kontrollberichte dürfen nach mehreren Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin auf Antrag an Verbraucher/innen herausgegeben werden.
Die Antragsteller sind Restaurantbetreiber, die sich gegen die Herausgabe von Informationen an die Beigeladenen wehren. Die Beigeladenen erfragten über eine Onlineplattform Topf Secret bei Berliner Bezirksämtern, wann in den Restaurants der Antragsteller jeweils die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen stattgefunden hätten und beantragten, falls es hierbei zu Beanstandungen gekommen sei, die Herausgabe der entsprechenden
VG: Verbraucher haben Anspruch auf freien Informationszugang
Das VG hat die Eilanträge zurückgewiesen. Nach der im Eilverfahren allein gebotenen summarischen Prüfung erweise sich die Herausgabe von Informationen an Verbraucher/innen über lebensmittelrechtliche Betriebskontrollen, bei denen Beanstandungen festgestellt worden seien, als rechtmäßig. Die Anfragenden hätten nach Maßgabe des VIG Anspruch auf freien Zugang zu den dort näher bezeichneten Informationen. Dazu gehörten auch die behördlichen
Informationsgewährung zum Zweck des Verbraucherschutzes gerechtfertigt
Der Auskunftsanspruch scheitere auch nicht an der fehlenden Aktualität der
Veröffentlichung der Informationen im Internet nicht missbräuchlich
Zur Erreichung dieser Zwecke sei die Informationsgewährung geeignet, erforderlich und selbst dann nicht als unverhältnismäßig anzusehen, wenn mit einer Veröffentlichung der Informationen im Internet gerechnet werden müsse. Die kampagnenartige Weiterverbreitung solcher Informationen sei vielmehr im VIG angelegt und nicht missbräuchlich. Etwaige Ansprüche der Antragsteller auf Ergänzung oder spätere Löschung veröffentlichter Informationen seien im Zivilrechtsweg zu verfolgen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)
- "Topf Secret": Kontrollberichte der Lebensmittelüberwachung dürfen auf Anfrage an Verbraucher herausgegeben werden
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.01.2020
[Aktenzeichen: 2 ME 707/19]) - Verbraucher haben Anspruch auf Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten
(Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 08.07.2019
[Aktenzeichen: M 32 SN 19.1346 und M 32 SN 19.1389])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30026
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30026
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.