wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.8/0/5(5)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.01.2020
2 ME 707/19 -

"Topf Secret": Kontrollberichte der Lebens­mittel­überwachung dürfen auf Anfrage an Verbraucher herausgegeben werden

Niedersächsisches OVG zum Anspruch von Verbrauchern auf Herausgabe von Kontrollberichten der Lebens­mittel­überwachung

Das Niedersächsische Oberverwaltungs­gericht hat mit Eilbeschluss entschieden, dass der Landkreis Lüneburg Kontrollberichte der Lebens­mittel­überwachung auf der Grundlage des Verbraucher­informationsgesetzes (VIG) an Verbraucher herausgeben darf.

Hintergrund des zugrunde liegenden Verfahrens ist eine Kampagne von foodwatch e.V. und der von dem Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. getragenen Initiative "FragDenStaat". Über die Online-Plattform "Topf Secret" haben Verbraucher die Möglichkeit, die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben bei den zuständigen Aufsichtsbehörden abzufragen. Die Plattform bietet zugleich die Möglichkeit, die Berichte im Internet zu veröffentlichen.

Eilantrag gegen Herausgabe von Kontrollberichten vor dem VG erfolglos

Auf eine entsprechende Anfrage im Rahmen der Kampagne hatte der Landkreis Lüneburg entschieden, die erbetenen Kontrollberichte über einen in der Lüneburger Innenstadt ansässigen Gastronomiebetrieb an eine Verbraucherin herauszugeben. Die Berichte enthalten Angaben zu verschiedenen Mängeln der Betriebshygiene, die Verstöße gegen das Lebensmittelrecht darstellen. Den gegen die Herausgabe von dem betroffenen Betrieb gestellten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Lüneburg ab.

OVG: Berichte müssen Verbrauchern auf Anfrage unverzüglich zugänglich gemacht werden

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wies die dagegen von dem betroffenen Betrieb eingelegte Beschwerde zurück. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG die zuständigen Behörden verpflichte, derartige Berichte den Verbrauchern auf Anfrage unverzüglich zugänglich zu machen. Der Gesetzgeber strebe damit eine umfängliche Information der Marktteilnehmer über Rechtsverstöße an. Mit dieser Zielsetzung sei es auch vereinbar, dass Verbraucher die Informationen im Internet veröffentlichten, um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Interesse des betroffenen Betriebes, dass den Verbrauchern Hygienemängel und andere Rechtsverstöße verborgen bleiben, sei demgegenüber weniger schutzwürdig.

§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG lautet:

Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über 1. von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen

a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes,

b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen,

c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze

sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2020
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online (pm/kg)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 06.11.2019
    [Aktenzeichen: 4 B 75/19]
Aktuelle Urteile aus dem Lebensmittelrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Auskunft | Mitteilung | Berichterstattung | Herausgabe | Herausgabeanspruch | Kontrolle | Verbraucher

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28323 Dokument-Nr. 28323

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28323

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.8 (max. 5)  -  5 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?