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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.06.2023
- 36 K 384/22 -
Verfassungsfeindliche Chatnachrichten können Einstellung in die Polizei verhindern
Rechtsradikale Überzeugung als Grund für Ablehnung nicht erforderlich
Ein Bewerber für die Polizei, der in privaten Chatnachrichten verfassungsfeindliche Symbole empfangen und versendet hat, darf wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der im Jahr 2000 geborene Kläger bewarb sich 2022 für die Einstellung in die Berliner
Versenden von Bildern mit menschenverachtenden und antisemitischen Bezügen ausreichend für Ablehnung
Das VG hat die dagegen gerichtete Klage abgewiesen. Die
Anforderungen an charakterliche Stabilität bei Polizisten hoch
An Polizisten dürften besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität gestellt werden, weil sie sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen und Menschen jeglicher Herkunft unabhängig von ihrer Religion achten und schützen müssten. Unerheblich sei, ob das Versenden der Bilder strafrechtlich relevant sei. Denn der Kläger habe nicht erkennen lassen, dass er sein nur neun Monate vor der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33102
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