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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 13.11.2020
- 27 K 34.17 -
Bundeskanzleramt muss Auskunft zu Hintergrundgesprächen geben
Presserechtlicher Auskunftsanspruch steht schutzwürdigen Interessen nicht entgegen
Das Bundeskanzleramt ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin verpflichtet, einem Pressevertreter Auskunft über sogenannte Hintergrundgespräche zu geben
Im hier vorliegenden Fall begehrt der Kläger,
VG bejahrt Auskunftsanspruch
Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben. Der Kläger könne die begehrten Informationen auf Grundlage des aus Art. 5 Grundgesetz folgenden presserechtlichen Auskunftsanspruchs verlangen. Der Auskunftserteilung stünden die von der Beklagten geltend gemachten schutzwürdigen Interessen öffentlicher Stellen oder Privater an der
Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen
Das VG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29470
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