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Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 27.02.2019
- AN 4E19.00277 -
Zirkus darf mit Wildtieren auftreten
Gemeinde kann nicht im Rahmen der zustehenden Selbstverwaltung ein im Tierschutzgesetz zulässige Tierhaltung untersagen
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass ein Zirkusbetrieb auf einem Festplatz der Stadt Ansbach für ein Gastspiel auftreten darf, ohne dass die Stadt hierfür Beschränkung für die Präsentation von Wildtieren auferlegen darf.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist eine Zirkusunternehmerinmit mehr als 100 Jahren Tradition. Im Rahmen ihres Programms werden Dressuren mit exotischen Tieren wie Nashorn, Löwe, Tiger und Elefant gezeigt. Für das Zurschaustellen besitzt sie eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 d)
Zirkusbetrieb fühlt sich in Recht auf Gleichbehandlung verletzt
Die Antragstellerin argumentierte, sie werde in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt. Sie habe eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG und es habe nie größere Beanstandungen mit der Haltung gegeben. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht erlaube keinen Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragstellerin. Die Antragsgegnerin habe kein allgemeinpolitisches Mandat.
Antragsgegnerin verweist auf weiten Spielraum im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts
Die Antragsgegnerin argumentierte, dass es sich bei der kommunalen Einrichtung um die Wahrnehmung einer freiwilligen Aufgabe der Gemeinde handelt. Sie habe im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts einen weiten Spielraum. Das
Widmungszweck greift in diskriminierender und nicht gerechtfertigter Weise in Berufsausübungsfreiheit ein
Das Verwaltungsgericht Ansbach gab dem Antrag statt. Zur Begründung führt das Gericht im Wesentlichen aus, dass die Gemeinden auch im Rahmen ihrer freiwilligen Aufgaben der grundgesetzlichen Zuständigkeitsordnung sowie der Grundrechtsbindung unterliegen. Nach derzeitiger Rechtslage enthält § 11 TierSchG zu der Frage des Zurschaustellens von Wildtieren eine abschließende Regelung. Die Gemeinde konnte vorliegend auch im Rahmen der ihr zustehenden Selbstverwaltung keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Ansbach/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27146
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