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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zirkusgastspiel“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 27.02.2019
- AN 4E19.00277 -

Zirkus darf mit Wildtieren auftreten

Gemeinde kann nicht im Rahmen der zustehenden Selbstverwaltung ein im Tierschutzgesetz zulässige Tierhaltung untersagen

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass ein Zirkusbetrieb auf einem Festplatz der Stadt Ansbach für ein Gastspiel auftreten darf, ohne dass die Stadt hierfür Beschränkung für die Präsentation von Wildtieren auferlegen darf.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist eine Zirkusunternehmerinmit mehr als 100 Jahren Tradition. Im Rahmen ihres Programms werden Dressuren mit exotischen Tieren wie Nashorn, Löwe, Tiger und Elefant gezeigt. Für das Zurschaustellen besitzt sie eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 d) Tierschutzgesetz (TierSchG). Sie plante im Rahmen ihrer Tournee 2019 einen Gastauftritt in der Stadt Ansbach für Ende Oktober. Die in Betracht kommende Veranstaltungsfläche der Stadt ist als kommunale Einrichtung gewidmet. Nach dem Widmungszweck darf die Fläche nur an Zirkusbetriebe vergeben werden, die keine Wildtiere mit sich führen. Die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 27.02.2013
- 3 L 89/13.DA -

Zirkus Krone darf in Darmstadt auch mit Wildtieren auftreten

Beschränkung der Stadt Darmstadt stellt unzulässigen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit dar

Dem Eilantrag des Zirkus Krone, der sich gegen die Weigerung der Stadt Darmstadt richtet, mit ihm einen Nutzungsvertrag für ein Zirkusgastspiel abzuschließen, ist stattzugeben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt. Hintergrund dieser Weigerung ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012, wonach entsprechende Nutzungsverträge nur noch mit Veranstaltern abgeschlossen werden dürften, die keine Wildtiere zur Schau stellen.

Die Kammer führt zur Begründung seiner Entscheidung aus, die Stadt Darmstadt habe den sich aus der Hessischen Gemeindeordnung ergebenden Anspruch des Zirkus Krone auf Nutzung des Messplatzes ermessensfehlerhaft durch das vorgenannte Verbot eingeschränkt. Zwar stehe der Stadt bei der Vergabe ihrer Veranstaltungsplätze ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Bei der Ermessenentscheidung über... Lesen Sie mehr