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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 19.02.2015
- 8 L 623/14 -
Vorläufige Aufenthaltserlaubnis für syrischen Studenten auch ohne gesicherten Lebensunterhalt
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Einstellung der Finanzierung des Studiums wegen des Bürgerkriegs in Syrien möglich
Ein syrischer Student kann auch ohne gesicherten Lebensunterhalt eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem Eilbeschluss entschieden.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls war zunächst von seinem in Deutschland lebenden syrischen Cousin unterstützt worden. Nach dessen Angaben sei dies aber finanziell nicht mehr möglich, weil dieser sich nunmehr verpflichtet habe, den Bruder des Antragstellers zu unterstützen, um ihn so vor dem Bürgerkrieg in
VG bejaht Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Das Verwaltungsgericht Aachen führte zur Begründung seiner Entscheidung aus, dass nach der Aufnahmeanordnung des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen syrische Studenten einen Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- BVerwG: Familiennachzug erfordert gesicherten Lebensunterhalt für Kernfamilie
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.11.2010
[Aktenzeichen: 1 C 20.09/ 1 C 21.09]) - BVerwG zur Aufenthaltsgewährung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende bei ungeklärter Identität
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.05.2013
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 17.12])
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Dokument-Nr. 20665
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