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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 04.02.2013
- 7 L 569/12 -
"Internet-Pranger" für Lebensmittelverstöße: Bäckerbetrieb wehrt sich erfolgreich gegen Veröffentlichung
Veröffentlichung stellt schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte des Bäckerbetriebes dar
Die Städteregion Aachen hat es zu unterlassen, lebensmittelrechtliche Verstöße eines Bäckerbetriebes, der in der Region mehrere Bäckereifilialen betreibt, im Internet zu veröffentlichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen hervor.
Dem vorzuliegenden Streitfall liegt folgender Sachverhaalt zugrunde: Im Oktober 2012 hatten Mitarbeiter der Städteregion im Produktionsbereich der Antragstellerin, ein Bäckerbetrieb, diverse lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt und angekündigt, diese in dem Internet-Portal www.lebensmitteltransparenz-nrw.de zu veröffentlichen. Die Antragstellerin verweist darauf, dass alle Mängel mittlerweile behoben seien und eine
Rechtmäßigkeit muss im Klageverfahren geprüft werden
Das Gericht hat der Antragstellerin Recht gegeben und zur Begründung ausgeführt, dass eine
Städteregion kann ordnungsrechtlich gegen Verstöße vorgehen
Die deshalb im Eilverfahren gebotene Abwägung falle wegen der mit einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- "Internet-Pranger" für Hygieneverstöße: Gastwirt wehrt sich erfolgreich gegen Veröffentlichung
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.01.2013
[Aktenzeichen: 9 S 2423/12]) - Bezirk muss Café von "Prangerliste" nehmen
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.11.2012
[Aktenzeichen: VG 14 K 79.11])
Jahrgang: 2013, Seite: 264 CR 2013, 264 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2013, Seite: 420 ZD 2013, 420
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Dokument-Nr. 15191
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