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Samstag, 27. Juli 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 17.05.2024

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2024
- 1 S 30/24 -

Protestcamp Grünheide: Beschwerde der Polizei erfolglos

Baumhäuser dürfen bleiben

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte Mitte März dem Eilantrag der Anmelderin der Versammlung "Protestcamp zum Schutz des Waldes" gegen einen Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums für das Land Brandenburg stattgegeben. Die hiergegen vom Polizeipräsidium eingelegte Beschwerde hat das Ober­verwaltungs­gerichts Berlin-Brandenburg zurückgewiesen.

Das Protestcamp befindet sich in einem Waldgebiet, das von den Erweiterungsplänen der Tesla-Fabrik in Grünheide betroffen ist, und wendet sich gegen diese Erweiterung. Es wurde erstmalig vom 29. Februar bis zum 15. März 2024 als Versammlung angemeldet. Die Antragstellerin des hiesigen Verfahrens hat die Fortsetzung der Versammlung bis zum 20. Mai 2024 angemeldet, verbunden mit einer beabsichtigten Erweiterung der Versammlungsfläche um ca. einen Hektar und einer Erhöhung der Anzahl der "Baumhäuser" von 15 auf 20. Das Polizeipräsidium hat mit dem angegriffenen Bescheid im Wesentlichen nicht nur diese Erweiterung untersagt, sondern ein Nutzungsverbot... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 16.05.2024
- C-405/23 -

Personalmangel bei der Gepäckverladung kann „außergewöhnlicher Umstand“ sein

Ausgleichs­zahlungs­anspruch fraglich - Entscheidung liegt beim Kölner Landgericht

Bei einem Mangel an Flughafenpersonal für die Gepäckverladung, der zu einer großen Verspätung des Fluges geführt hat, kann es sich um einen „außergewöhnlichen Umstand“ handeln.

Im Jahr 2021 kam es bei einem von der Gesellschaft TAS ausgeführten Flug von Köln-Bonn (Deutschland) zur griechischen Insel Kos zu einer Verspätung von drei Stunden und 49 Minuten. Diese Verspätung war auf mehrere Gründe zurückzuführen, hauptsächlich aber auf einen Mangel an Personal des Flughafens Köln-Bonn für die Gepäckverladung in das Flugzeug. Eine Reihe von Fluggästen, die von... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2024
- VIII ZR 226/22 -

Teakinvestment: Verträge ohne Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB a.F. nicht ausgeschlossen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem in Deutschland wohnhaften Verbraucher hinsichtlich über Fern­kommunikations­mittel mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen ohne Widerrufsbelehrung abgeschlossener "Kauf- und Dienst­leistungs­verträge" über Teakbäume in Costa Rica ein Widerrufsrecht zusteht und dass dieses nicht zeitlich befristet ist.

Die Beklagte, ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen, bot über ihre Internet-Homepage Interessenten den Ankauf von Teakbäumen auf Plantagen in Costa Rica an, um nach Jahren mit dem Verkauf des Holzes dieser Bäume eine Rendite zu erzielen ("Teakinvestment - Das natürliche Kraftpaket für ihr Portfolio"). Zusätzlich offerierte die Beklagte ihren Kunden, die erworbenen Bäume während... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.05.2024
- 11 A 22/21 und 11 A 31/22 -

"Klimaklagen" der DUH erfolgreich

Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachschärfen

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt, das Klimaschutzprogramm 2023 um die erforderlichen Maßnahmen zu ergänzen, damit das Klimaschutzziel nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 erreicht, die in Anlage 2 zum Klimaschutzgesetz festgelegten sektorspezifischen Jahres­emissions­mengen eingehalten sowie die Klimaschutzziele für den LULUCF-Sektor nach § 3 a Abs. 1 Klimaschutzgesetz erreicht werden.

Das erst im vergangenen Oktober beschlossene Programm erfülle nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben. Basis für die verhandelten DUH-Klagen waren die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030.Der Senat ist zu der Überzeugung gelangt, dass dieses die gesetzlichen Vorgaben... Lesen Sie mehr



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