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Dienstag, 3. Dezember 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 09.01.2024

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.01.2024
- 3 Ga 3/24 -

Arbeitsgericht Frankfurt weist Eilantrag der Bahn gegen GDL-Streik zurück

Drei Tage Streik geplant

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat entschieden, dass der geplante dreitägige Streik der Lokführergewerkschaft GDL bei der Deutschen Bahn in dieser Woche rechtens ist. Die Bahn plant nun, in Berufung zu gehen und hofft auf ein Urteil der nächsten Instanz, das noch am Dienstag erwartet wird.

ie Kammer 3 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat am 08.01.2023 den Antrag mehrerer Unternehmen des Transdev-Konzerns auf Untersagung der ab dem 10. Januar 2024 angekündigten Streikmaßnahmen der GDL zurückgewiesen (Aktenzeichen: 3 Ga 3/24).Des Weiteren hat die Kammer 6 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main den Antrag des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. auf Untersagung der ab dem 9. bzw. 10. Januar 2024 angekündigten Streikmaßnahmen der GDL gegen verschiedene Unternehmen des DB-Konzerns zurückgewiesen (Aktenzeichen: 6 Ga 4/24).Gegen die Entscheidungen ist das Rechtsmittel... Lesen Sie mehr

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 10.11.2023
- 13 S 30/23 -

Bei Annäherung einer "rechts-vor-links"-Kreuzung muss wartepflichtiger Verkehrsraum nach links nicht ununterbrochen beobachtet werden

Ausschließliches nach links schauen stellt Pflichtenverstoß dar

Bei der Annäherung einer "rechts-vor-links"-Kreuzung muss der wartepflichtige Verkehrsraum nach links nicht ununterbrochen beobachtet werden. Denn wer ausschließlich nach links schaut und damit den von rechts kommenden vorfahrt­berechtigten Verkehr nicht beobachtet, begeht einen Pflichtenverstoß. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2022 kam es auf einer Kreuzung im Saarland zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw. An der Kreuzung galt "rechts-vor-links". Die eine Pkw-Fahrerin wollte nach rechts abbiegen. Die andere Pkw-Fahrerin kam ihr entgegen und wollte in dieselbe Straße abbiegen, wobei es zu einer Kollision kam. Am Fahrzeug der nach rechts abbiegenden Fahrerin... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.10.2023
- 2-13 S 29/23 -

Nutzungs­vereinbarung entgegenstehender Beschluss über Baumaßnahme ist nicht nichtig

Möglichkeit der Beschlussanfechtung

Steht ein Beschluss über eine Baumaßnahme einer Nutzungs­vereinbarung entgegen, so führt dies nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses. Jedoch besteht die Möglichkeit der Beschlussanfechtung. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im Landkreis Offenbach in Hessen im November 2021 wurde unter anderem die Errichtung einer Gartenhütte beschlossen. Einer der Wohnungseigentümer hielt den Beschluss für nichtig, da er einer Nutzungsvereinbarung aus dem Jahr 2016 entgegenstehe. Danach sollte an der Stelle, wo die Hütte gebaut werden soll, ein... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.12.2023
- 21 W 91/23 -

Wirksame Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes

Erbeinsetzung des behandelnden Arztes wirksam

Die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes führt nicht zur (Teil-) Nichtigkeit eines Testaments. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat auf die Beschwerde hin dem Erbscheinsantrag u.a. des behandelnden Arztes stattgegeben.

Die Erblasserin hatte ihren behandelnden Arzt in mehreren Testamenten, zuletzt in einem Testament aus dem Jahr 2021, neben weiteren Freunden und Verwandten zum Miterben eingesetzt. Das Testament aus dem Jahr 2021 hatte sie ihrem Arzt vorgelegt und ihn um Bestätigung ihrer Testierfähigkeit gebeten. Der Arzt hatte einen entsprechenden Vermerk auf dem Testament angebracht. Nach dem... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.04.2023
- 1 K 1234/22 -

Zahlungen des Arbeitnehmers für einen vom Arbeitgeber angemieteten Parkplatz mindern den geldwerten Vorteil für Dienstwagennutzung

Zahlungen mindern Vorteil aus der Diens­twagen­überlassung

Zahlen Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber für ihren Firmenwagen Miete für einen Parkplatz, so mindert dies den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Die Klägerin ermöglichte ihren Beschäftigten, an oder in der Nähe der Arbeitsstätte einen Parkplatz für monatlich 30 Euro anzumieten. Einigen Beschäftigten standen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Da die Möglichkeit zur Privatnutzung eines Firmenwagens als geldwerter Vorteil bei der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer zu versteuern ist, berechnete die Klägerin den Vorteil... Lesen Sie mehr