alle Urteile, veröffentlicht am 08.01.2024
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 20.10.2023
- 3 U 49/23 -
Vorrang des Rechtsabbiegers umfasst Wahl zwischen mehreren Fahrspuren zur Weiterfahrt
Kein Vertrauen des Linksabbiegers auf Nutzung der rechten Fahrspur durch Rechtsabbieger
Der Vorrang des Rechtsabbiegers umfasst auch die Wahl zwischen mehreren Fahrspuren zur Weiterfahrt. Der Linksabbieger darf also nicht darauf vertrauen, dass der Rechtsabbieger zur Weiterfahrt die rechte Fahrspur nutzt. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2021 kam es auf einer Kreuzung in Saarbrücken zwischen zwei Pkw zu einem Verkehrsunfall. Der Fahrer eines VW Polo bog nach rechts ab und wollte zur Weiterfahrt die linke Fahrspur nutzen. Zur gleichen Zeit bog ein entgegenkommender Linksabbieger ebenfalls in die linke Fahrspur ab. Der Linksabbieger ging davon aus, dass der Polo-Fahrer zur Weiterfahrt die rechte Fahrspur nutzen würde. Der Linksabbieger klagte schließlich auf Zahlung von Schadensersatz. Das Landgericht Saarbrücken wies diese ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.Das Oberlandesgericht Saarbrücken... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.12.2023
- 1 BvR 1803/22 und 1 BvR 2058/22 -
Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das entschädigungslose Sonderkündigungsrecht erfolglos
Dargelegte Nachteile rechtfertigen keinen Erlass einer einstweiligen Anordnung
Im Zusammenhang mit den Neuregelungen für das Kabelfernsehen hat das Bundesverfassungsgericht die Eilanträge von zwei Telekommunikationsunternehmen zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerinnen errichten und betreiben Breitbandnetze zur Versorgung von Haushalten mit Kabelfernsehen. Dazu haben sie mit Wohnungswirtschaftsunternehmen langfristige Bezugsverträge abgeschlossen. Mit ihren Verfassungsbeschwerden und ihren damit verbundenen Eilanträgen wenden sich die Beschwerdeführerinnen unmittelbar gegen § 230 Abs. 5 Telekommunikationsgesetz (TKG). Diese... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.12.2023
- 3 C 10.22 -
Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss
Keine MPU-Pflicht bei Weiterfahrt unter Alkoholeinfluss nach Unfall
Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die die Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigen, liegen nur dann vor, wenn der Betroffene in mindestens zwei vom äußeren Geschehensablauf her eigenständigen Lebenssachverhalten je eine oder mehrere solche Zuwiderhandlungen begangen hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Klägerin begehrt die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Wegen in Tatmehrheit im Sinne des Strafgesetzbuchs begangener fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort hatte sie das Amtsgericht K. rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt und ihr die Fahrerlaubnis entzogen. Nach den Feststellungen... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 31.08.2023
- 3 O 71/22 -
Wurzelschaden auf Radweg: Verkehrssicherungspflicht für einen Radweg bemisst sich an einem normalen Radfahrer mit einer üblichen Geschwindigkeit
Gestürzter Rennradfahrer hat mit Schadensersatzklage gegen Gemeinde keinen Erfolg
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat die gegen eine Gemeinde gerichtete Schadensersatzklage eines Rennradfahrers aus dem Landkreis Germersheim, der auf einem Radweg in Richtung Speyer aufgrund von Wurzelschäden gestürzt sei, abgewiesen.
Ein Radfahrer müsse seine Fahrweise so einrichten, dass er sichtbare Hindernisse auf einem Radweg rechtzeitig wahrnehmen und vor ihnen anhalten kann, heißt es in der Urteilsbegründung.Grundsätzlich hat derjenige, der eine Gefahrenquelle (wie beispielsweise eine aus dem Boden ragende Baumwurzel) schafft oder eine solche andauern lässt, notwendige und zumutbare Vorkehrungen... Lesen Sie mehr