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Mittwoch, 8. Mai 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 09.02.2024

Landgericht Dresden, Urteil vom 08.02.2024
- EV 3 O 2529/23t -

"Beewashing-Honig" darf mit Böhmermann-Bild werben

Kein Unter­lassungs­anspruch wegen Verletzung der Persönlichkeits­rechte

Das Landgericht Dresden hat im einstweiligen Verfügungsverfahren über Unterlassungs­ansprüche des Fernsehmoderators und Satirikers Jan Böhmermann gegenüber der MyHoney Bio lmkerei GmbH & Co. KG aus Meißen ein Urteil verkündet. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde dabei zurückgewiesen.

Dem Verfahren war eine kritische Berichterstattung zum sogenannten »Beewashing« in der von Böhmermann moderierten Satiresendung »ZDF Magazin Royale« vorausgegangen, in dessen Kontext auch Name und Bildnis des sächsischen Imkers ohne seine Einwilligung gezeigt worden waren. Als Reaktion darauf hatte der Imker eine »Sonderedition« seines Honigs herausgebracht, den er wiederum unter Verwendung von Bild und Namen Böhmermanns bewarb.Herr Böhmermann kann keine Unterlassungsansprüche wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte hinsichtlich seines Namens und seiner Abbildung geltend machen. lhm steht zwar grundsätzlich das Recht am eigenen Bild als besonderer Ausprägung des... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 09.11.2023
- 6 K 228/20 -

Rückforderung von angerechneter Kapitalertragsteuer im „Cum/Ex-Verfahren“ ist rechtmäßig

Klage im "Cum/Ex-Verfahren" abgewiesen

Bereits im November 2023 hatte das Finanzgericht Hamburg die Klage in einem sog. „Cum/Ex-Verfahren“ abgewiesen. Inzwischen liegt die Begründung der Entscheidung vor.

Eine Bank, die Organgesellschaft der Klägerin war, führte in den Streitjahren 2007 bis 2009 außerbörsliche Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag durch. Herangetragen an die Bank wurden die maßgeblichen Aktiengeschäfte von zwei Rechtsanwälten. Die entsprechenden Aktienpakete wurden von Anlageberatern, die nicht zur Bank gehörten, zusammengestellt. In den Streitjahren erwarb... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 07.02.2024
- 7 ABR 8/23 -

Betriebs­verfassungs­rechtlicher Schulungsanspruch - Webinar statt Präsenzschulung?

Schulungsanspruch: Betriebsrat muss sich nicht auf Webinar beschränken lassen

Arbeitgeber müssen Übernachtungs- und Verpflegungskosten für eine erforderliche Schulung des Betriebsrats auch dann zahlen, wenn der Anbieter ein inhaltsgleiches Webinar anbietet. Das hat das Bundes­arbeits­gericht klargestellt.

Bei der Arbeitgeberin - einer Fluggesellschaft - ist durch Tarifvertrag eine Personalvertretung (PV) errichtet, deren Schulungsanspruch sich nach dem BetrVG richtet. Die PV entsandte zwei ihrer Mitglieder zu einer mehrtägigen betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagenschulung Ende August 2021 in Potsdam. Hierfür zahlte die Arbeitgeberin die Seminargebühr, verweigerte aber die Übernahme... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hannover, Urteil vom 20.03.2023
- 2 O 6/23 -

Corona-Infektion an sich keine "schwere Erkrankung"

Kein Versicherungsschutz durch Reise­rücktritts­versicherung

Eine Corona-Infektion stellt für sich genommen noch keine "schwere Erkrankung" im Sinne der Allgemeinen Versicherungs­bedingungen für die Reise­rücktritts­versicherung dar. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht allein bei einer Infektion daher nicht. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Corona-Infektion musste ein Ehepaar eine Pauschalreise nach Ägypten für Oktober 2022 absagen. Sie nahmen aufgrund dessen ihre Reiserücktrittsversicherung in Anspruch, welche im Falle einer "schweren Erkrankung" Versicherungsschutz gewährte. Die Versicherung meinte aber, dass eine Corona-Infektion keine "schwere Erkrankung"... Lesen Sie mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26.01.2024
- 206 StRR 362/23 -

Keine strafbare Stellungnahme zum russischen Angriffskrieg gegen Ukraine unter Überschrift "Bravo Putin"

Keine eindeutige Billigung des Angriffskrieges

Eine öffentlich bekundete Stellungnahme zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unter der Überschrift "Bravo Putin", ist nicht wegen Billigung eines Angriffskriegs gemäß §§ 138 Abs. 1 Nr. 5, 140 Nr. 2 StGB strafbar, wenn aus der Stellungnahme nicht eindeutig das Gutheißen des Kriegs hervorgeht. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 verfasste eine in Bayern wohnhafte Facebook-Nutzerin unter einem mit "Bravo Putin" betitelten Beitrag folgenden Kommentar: "Krieg ist schrecklich, aber ohne dieser Krieg die Killerviren von Biolaboren und Ukraine hätten schon 2 Kontinenten getötet". Die Frau wurde aufgrund der Äußerung vom Amtsgericht München wegen Billigung... Lesen Sie mehr