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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.09.2023
- 10 CE 23.796 -
BayVGH: Verfassungsschutz darf AfD beobachten
Beobachtung der AfD und Information der Öffentlichkeit darüber durch den Landesverfassungsschutz nicht zu beanstanden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Alternative für Deutschland (AfD) als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren darf.
Im Juni 2022 hatte das LfV entschieden, die
BayVGH sieht bei AfD "tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen"
Der BayVGH hat die Anfang Mai 2023 eingegangene Beschwerde des AfD-Landesverbands nun nach umfangreichem Schriftwechsel der Beteiligten und einer Sichtung und Auswertung von mehreren tausend Aktenseiten ganz überwiegend zurückgewiesen. Das LfV gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2023
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33272
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