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alle Urteile, veröffentlicht am 05.06.2023

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.05.2023
- 5 AZR 273/22 -

Pfändungsfreibetrag: Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung

Geldwerter Vorteil für PKW-Nutzung kein pfändbarer Teil des Arbeitsentgelts

Die vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist regelmäßig eine Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und damit ein Sachbezug iSv. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO*. Der Wert dieses Sachbezugs beläuft sich grundsätzlich auf 1 % des Listenpreises des PKW zzgl. Sonderausstattungen und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung. Nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO darf dieser Wert allerdings nicht die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts übersteigen. Der unpfändbare Betrag des Entgelts muss dem Arbeitnehmer in Geld ausgezahlt werden. Zur Ermittlung des pfändbaren Teils des Einkommens sind Geld- und Sachleistungen nach den vollstreckungs­rechtlichen Vorschriften zusammenzurechnen. Nicht einbezogen wird dabei laut Bundes­arbeits­gericht der steuerlich zu berücksichtigende geldwerte Vorteil für die Nutzung des PKW auf dem Weg von der Wohnung zum Betrieb in Höhe von monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungs­kilometer (sog. 0,03 %-Regelung).

Der verheiratete und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger ist bei der Beklagten in der Marketing-Abteilung beschäftigt. Im Laufe des Arbeitsverhältnisses hat die Beklagte ihm anstelle einer Entgelterhöhung einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen. Die Entgeltabrechnungen des Klägers weisen neben dem Bruttomonatsgehalt (zuletzt 4.285,00 Euro) geldwerte Vorteile für die PKW-Nutzung (445,00 Euro) und die Entfernungs-kilometer (747,60 Euro) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (56 km) aus. Aus der Summe dieser drei Beträge hat die Beklagte nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung das Nettoentgelt und nach weiterem Abzug der... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.05.2023
- 6 U 4/23 -

Bezeichnung einer Arztpraxis mit zwei Ärzten als „Zentrum“ für ästhetische und plastische Chirurgie ist nicht irreführend

Zwei Ärzte können schon ein "Zentrum" bilden

Im medizinischen Bereich weist der Begriff „Zentrum“ nicht auf eine besondere Größe hin. Der Gesetzgeber gibt Medizinischen Versorgungszentren keine Mindestgröße vor. Die Bezeichnung einer aus zwei Ärzten bestehenden Gemeinschaftspraxis als „Zentrum“ für ästhetische plastische Chirurgie ist damit nicht irreführend und unlauter, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).

Der Antragsteller betreibt eine Praxis für plastische Chirurgie in Darmstadt. Die beiden Antragsgegner sind Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie; einer der beiden Antragsgegner ist zudem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie betreiben eine Gemeinschaftspraxis, die sie als „Zentrum für plastische und ästhetische Chirurgie“ bezeichnen. Der Antragsteller hält... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.05.2023
- 7 A 7.22 -

Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos

Überschaubare Reduzierung der Wassermenge aufgrund der erforderlichen Neubaumaßnahme sind entschädigungslos hinzunehmen

Der Planfeststellungs­beschluss für den Neubau der Staustufe Obernau (Main) ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der von der Eigentümerin sowie der Betreiberin und Stromvermarkterin eines an die bestehende Staustufe angegliederten Wasserkraftwerks angegriffene Planfeststellungsbeschluss sieht eine Neuerrichtung der Stauanlage vor, die nach mehr als 90 Jahren Betrieb erhebliche Abnutzungserscheinungen aufweist. Über eine Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage soll die ökologische Durchgängigkeit... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 12.05.2023
- 2 S 149/22 -

Nach Trennung in der Partnerschaft: "Umgangsrecht" kann es auch für einen Hund geben

Keine Gefährdung des Tierwohls durch gleichberechtigte Teilhabe der Miteigentümer in Form eines "Wechselmodells"

Haben die Partner einer Lebensgemeinschaft zusammen einen Hund gehalten, so können sie nach einer Trennung verlangen, dass jedem der Ex-Partner eine Art "Umgangsrecht" mit dem Tier eingeräumt wird. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden. Die Richter haben einen Mann nach Trennung von seinem Partner dazu verurteilt, in eine "Verwaltungs- und Benutzungsregelung" für den gemeinsam erworbenen Hund einzuwilligen.

Der Mann aus dem Landkreis Bad Dürkheim und sein ehemaliger Lebensgefährte hatten sich während der Beziehung einen Labradorrüden angeschafft. Nach der Trennung blieb der Hund bei einem der beiden Ex-Partner. Der andere wollte sich gerne ebenfalls um das Tier kümmern und verlangte von seinem ehemaligen Lebensgefährten einen regelmäßigen zweiwöchigen Umgang mit dem Hund. Dies wurde ihm... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 30.03.2023
- 15 U 63/22 -

Werbung eines Mobilfunkanbieters mit Begriff "D-Netz" ist nicht irreführend

D-Netz als Sammelbegriff für heutige Netze der Telekom und Vodafone

Wirbt ein Mobilfunkanbieter mit dem Begriff "D-Netz" so liegt darin keine Irreführung der Verbraucher. Der Sammelbegriff "D-Netz" meint die heutigen Netze der Telekom und Vodafone. Wer den Begriff nicht kennt, unterliegt auch keiner Fehlvorstellung. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit einem Eilantrag beim Landgericht Hamburg sollte einem Mobilfunkanbieter im Mai 2022 unter anderem untersagt werden, mit dem Begriff "D-Netz" zu werben. Da es ein solches Netz nicht gibt, sah man darin einen Wettbewerbsverstoß. Das Landgericht erließt eine entsprechende einstweilige Verfügung, wogegen sich die Berufung des Mobilfunkanbieters richtete.... Lesen Sie mehr




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