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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.07.2022
- 4 UF 11/22 -
Vorübergehender begleiteter Umgang in der Wohnung des Obhutselternteils
Erleichterung der Akzeptanz künftiger Kontakte zwischen Kind und umgangsberechtigten Elternteil
Ein begleiteter Umgang kann vorübergehend in der Wohnung des Obhutselternteils stattfinden, wenn dies die Akzeptanz künftiger Kontakte zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil erleichtert. Jedoch müssen das Obhutselternteil oder andere dritte Personen abwesend sein. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Frankfurt a.M. im November 2021 den Umgang des Vaters mit seiner fast dreijährigen Tochter geregelt. Im Wesentlichen wurde dem Kindesvater ein
Umgang kann in Wohnung der Kindesmutter stattfinden
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. kam den Bedenken der Kindesmutter dadurch entgegen, dass es den Ort des begleiteten Umgangs in die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2022
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.11.2021
[Aktenzeichen: 400 F 157/21]
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Dokument-Nr. 32110
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