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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Hunderecht“ veröffentlicht wurden
Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 16.01.2019
- VerfGH 50/17 -
Hundegesetz: Hundehalter darf einen Hund bis zum Alter von 1 Jahr nur von bestimmten Personen abnehmen
Regelung im Hundegesetz rechtmäßig - Illegaler Welpenhandel soll verhindert werden
Die Regelung im Berliner Hundegesetz nach der die Haltung eines Hundes von bis zu einem Jahr nur aufgenommen werden darf, wenn der Hund von im Gesetz speziell genannten Personen stammt, ist rechtmäßig. Dies hat der Verfassungsgerichtshof Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wandten sich zwei Mitglieder eines nicht gewerblichen Hundezüchtervereins gegen § 16 Abs. 3 und 4 HundeG. Nach diesen Vorschriften darf in Berlin die Haltung eines Hundes im Alter von bis zu einem Jahr nur aufgenommen werden, wenn dieser Hund von bestimmten im Gesetz genannten Personen wie Tierärzten erworben wird. Die beschwerdeführenden Züchter machten geltend, dass sie aufgrund dieser Vorschriften keine Welpen mehr von Vereinsmitgliedern erwerben und Welpen, die sie gezüchtet hätten, auch nicht mehr veräußern könnten.Der Verfassungsgerichtshof hat die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, da die... Lesen Sie mehr
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Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 16.01.2019
- VerfGH 15/17 -
Hund muss Halsband oder Brustgeschirr mit Namen und Adresse des Halters tragen
Kennzeichnungspflicht im Berliner Hundegesetz rechtmäßig - Verfassungsbeschwerde eines Hundehalters nicht erfolgreich
Die in § 12. Abs. 2 Berliner Hundegesetz (HundeG) geregelte Verpflichtung des Hundehalters, nach der ein Hund in der Öffentlichkeit am Halsband oder am Brustgeschirr den Namen und die Adresse des Halters tragen muss, ist rechtmäßig. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich ein Berliner Hundehalter gegen die Verpflichtung aus § 12 Abs. 2 HundeG, wonach Halterinnen und Halter ihren Hund in der Öffentlichkeit mit ihrem Namen und ihrer Adresse am Halsband oder am Brustgeschirr kennzeichnen müssen. § 12 Berliner Hundegesetz lautet im Wortlaut:§ 12 Kennzeichnungspflicht(1) Die Halterin oder der... Lesen Sie mehr
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