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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Umgangsrecht“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.01.2024
- XII ZB 385/23 -

Umgang mit Kind darf nicht an Geldzahlungen geknüpft sein

Umgangsvereinbarung "Geld gegen Kinder" ist sittenwidrig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Elternvereinbarung zum persönlichen Umgang mit dem Kind nicht unter Umgehung einer gerichtlichen Kindeswohlkontrolle durch Vereinbarung einer Vertragsstrafe oder einer vertrags­strafen­ähnlichen Klausel erzwingbar gemacht werden kann.

Die Antragstellerin ist peruanische Staatsgehörige. Aus ihrer 2002 geschlossenen Ehe mit dem Antragsgegner, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sind eine 2007 geborene Tochter und ein 2012 geborener Sohn hervorgegangen. Der letzte gemeinsame Aufenthalt der Ehegatten war in Deutschland, wo der Antragsgegner weiterhin lebt und arbeitet. Die Antragstellerin siedelte 2011 unter zwischen den Beteiligten streitigen Umständen mit der Tochter nach Peru über, wo im Folgejahr auch der Sohn geboren wurde. Seitdem sie Deutschland verlassen hatte, ließ sie einen persönlichen Umgang des Antragsgegners mit den gemeinsamen Kindern nur dann zu, wenn sich... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 18.01.2024
- 9 UF 744/23 -

Umgang dient bei gemeinsamer elterlicher Sorge auch der Verteilung der Betreuungslast

Bei erweiterten Umgängen ist Einschaltung einer Fremdbetreuung zumutbar

Der Umgang dient bei gemeinsamer elterliche Sorge auch der Verteilung der Betreuungslast zwischen den Elternteilen. Bei erweiterten Umgängen ist es dem umgangsberechtigten Elternteil zumutbar, für einzelne Termine eine Fremdbetreuung einzuschalten. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf Antrag der Kindesmutter regelte das Amtsgericht Fürth im Juli 2023 den Umgang des Vaters mit seinen beiden Kindern. Die Kinder waren 11 und 14 Jahre alt. Der Vater sollte die Kinder alle zwei Wochen von Donnerstag nach der Schule bis Montag zur Schule betreuen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters. Er... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 03.11.2023
- 10 WF 183/23 -

Verhängung von Ordnungsmitteln setzt Vorliegen der Belehrung über Folgen des Verstoßes gegen Umgangsregelung voraus

Keine Ahndung von Umgangsverstößen vor Zustellung der Belehrung

Wegen eines Verstoßes gegen eine gerichtliche Umgangsregelung ist die Verhängung von Ordnungsmitteln nur dann möglich, wenn der Betroffene über die Folgen einer Zuwiderhandlung belehrt wurde (§ 89 Abs. 2 FamFG). Daher können Umgangsverstöße, die vor Zustellung der Belehrung erfolgt sind, nicht geahndet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Umgangsverfahrens vor dem Amtsgericht Hannover haben die Eltern einer 12-jährigen Tochter am 2. Juni 2023 vereinbart, dass der Kindesvater bis einschließlich 31. August 2023 keinen Umgang mit dem Kind haben sollte. Auch sonstige Kontakte waren untersagt. Das Gericht billigte die Vereinbarung und belehrte die Beteiligten mit... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 14.02.2023
- 9 WF 2/23 -

Gerichtliche Umgangsregelung beinhaltet kein Umgangsverbot für außerhalb der Umgangszeiten

Keine Ordnungsmittel wegen Kontaktaufnahme außerhalb der Umgangszeiten

Eine gerichtliche Umgangsregelung beinhaltet nicht konkludent ein Verbot des Umgangs außerhalb der geregelten Zeiten. Kommt es zu einer Kontaktaufnahme mit dem Kind außerhalb der Umgangszeit, so kann kein Ordnungsmittel verhängt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 wurde durch das Amtsgericht Bernau der Umgang einer Kindesmutter geregelt. Nachdem die Kindesmutter außerhalb der geregelten Umgangszeiten Kontakt mit dem Kind aufgenommen hatte, beantragte der Kindesvater die Verhängung von Ordnungsmitten. Da das Amtsgericht dem nicht nachkam, legte der Kindesvater sofortige Beschwerde ein.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 19.10.2021
- 6 WF 202/21 -

Ordnungsmittel wegen Kontaktaufnahme außerhalb festgelegter Umgangszeiten setzt entsprechendes Verbot voraus

Aus Umgangsregelung ergibt sich nicht konkludent Umgangsverbot

Soll gegen ein Elternteil ein Ordnungsmittel wegen der Kontaktaufnahme zum Kind außerhalb der festgelegten Umgangszeiten verhängt werden, so setzt dies ein entsprechendes Verbot voraus. Eine Umgangsregelung enthält nicht konkludent ein Umgangsverbot. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht Landau verhängte im August 2021 gegen einen Kindesvater ein Ordnungsmittel, weil er außerhalb der festgelegten Umgangszeiten Kontakt mit seinem Kind aufgenommen hatte. Gegen diese Entscheidung richtete sich die sofortige Beschwerde des Kindesvaters. Er führte an, dass die Umgangsregelung nicht die Kontaktaufnahme zu seinem... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 30.05.2023
- II-1 UF 39/23 -

Durchsetzung eines erneuten Termins zur Kindesanhörung mittels Zwangsmittel

Zwangsmittel als Beugemittel

Hat ein Elternteil sein Kind nicht zum Termin der Kindesanhörung gebracht, so kann die Durchsetzung des erneuten Termins mittels Zwangsmittel gemäß § 35 FamFG durchgesetzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm im Jahr 2023, in denen die Großeltern eines Kindes Anspruch auf Umgang mit dem Kind erhoben, brachte der Kindesvater das Kind nicht zum Termin der Kindesanhörung. In einem vorherigen Verfahren wurde rechtskräftig ein Umgang der Großeltern mit dem Kind angeordnet. Bereits in diesem... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.06.2023
- 6 WF 68/23 -

Verhängung von Ordnungsmitteln wegen Kontakts zum Kind außerhalb geregelter Umgangszeiten setzt entsprechendes ausdrückliches Verbot voraus

Bei fehlender Regelung des Umgangsverbots ist Vollstreckung wegen Unbestimmtheit unmöglich

Soll gegen ein Elternteil ein Ordnungsmittel verhängt werden, weil es außerhalb der geregelten Umgangszeiten Kontakt zum Kind hatte, so setzt dies ein ausdrückliches Verbot des Umgangs mit dem Kind außerhalb geregelter Umgangszeiten voraus. Anderenfalls ist die Umgangsregelung unbestimmt und aus ihr kann nicht vollstreckt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 regelte das Amtsgericht Darmstadt den Umgang des Kindesvaters zu seinen Kindern. Da der Vater nachfolgend mehrmals Umgang mit seinem Sohn außerhalb der geregelten Umgangszeiten hatte, beantragte die Kindesmutter im Januar 2023 die Verhängung von Ordnungsmitteln. Dem kam das Amtsgericht Darmstadt auch nach. Dagegen richtete sich... Lesen Sie mehr




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