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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Umgangsrecht“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 14.02.2023
- 9 WF 2/23 -
Gerichtliche Umgangsregelung beinhaltet kein Umgangsverbot für außerhalb der Umgangszeiten
Keine Ordnungsmittel wegen Kontaktaufnahme außerhalb der Umgangszeiten
Eine gerichtliche Umgangsregelung beinhaltet nicht konkludent ein Verbot des Umgangs außerhalb der geregelten Zeiten. Kommt es zu einer Kontaktaufnahme mit dem Kind außerhalb der Umgangszeit, so kann kein Ordnungsmittel verhängt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 wurde durch das Amtsgericht Bernau der Umgang einer Kindesmutter geregelt. Nachdem die Kindesmutter außerhalb der geregelten Umgangszeiten Kontakt mit dem Kind aufgenommen hatte, beantragte der Kindesvater die Verhängung von Ordnungsmitten. Da das Amtsgericht dem nicht nachkam, legte der Kindesvater sofortige Beschwerde ein.Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Umstand, dass gerichtliche jeweils ausdrücklich konkrete Zeiten der Umgangsausübung bestimmen, trage noch nicht den Schluss, dass damit generell ein Verbot der Kontaktaufnahme... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 19.10.2021
- 6 WF 202/21 -
Ordnungsmittel wegen Kontaktaufnahme außerhalb festgelegter Umgangszeiten setzt entsprechendes Verbot voraus
Aus Umgangsregelung ergibt sich nicht konkludent Umgangsverbot
Soll gegen ein Elternteil ein Ordnungsmittel wegen der Kontaktaufnahme zum Kind außerhalb der festgelegten Umgangszeiten verhängt werden, so setzt dies ein entsprechendes Verbot voraus. Eine Umgangsregelung enthält nicht konkludent ein Umgangsverbot. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht Landau verhängte im August 2021 gegen einen Kindesvater ein Ordnungsmittel, weil er außerhalb der festgelegten Umgangszeiten Kontakt mit seinem Kind aufgenommen hatte. Gegen diese Entscheidung richtete sich die sofortige Beschwerde des Kindesvaters. Er führte an, dass die Umgangsregelung nicht die Kontaktaufnahme zu seinem... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 30.05.2023
- II-1 UF 39/23 -
Durchsetzung eines erneuten Termins zur Kindesanhörung mittels Zwangsmittel
Zwangsmittel als Beugemittel
Hat ein Elternteil sein Kind nicht zum Termin der Kindesanhörung gebracht, so kann die Durchsetzung des erneuten Termins mittels Zwangsmittel gemäß § 35 FamFG durchgesetzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm im Jahr 2023, in denen die Großeltern eines Kindes Anspruch auf Umgang mit dem Kind erhoben, brachte der Kindesvater das Kind nicht zum Termin der Kindesanhörung. In einem vorherigen Verfahren wurde rechtskräftig ein Umgang der Großeltern mit dem Kind angeordnet. Bereits in diesem... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.06.2023
- 6 WF 68/23 -
Verhängung von Ordnungsmitteln wegen Kontakts zum Kind außerhalb geregelter Umgangszeiten setzt entsprechendes ausdrückliches Verbot voraus
Bei fehlender Regelung des Umgangsverbots ist Vollstreckung wegen Unbestimmtheit unmöglich
Soll gegen ein Elternteil ein Ordnungsmittel verhängt werden, weil es außerhalb der geregelten Umgangszeiten Kontakt zum Kind hatte, so setzt dies ein ausdrückliches Verbot des Umgangs mit dem Kind außerhalb geregelter Umgangszeiten voraus. Anderenfalls ist die Umgangsregelung unbestimmt und aus ihr kann nicht vollstreckt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 regelte das Amtsgericht Darmstadt den Umgang des Kindesvaters zu seinen Kindern. Da der Vater nachfolgend mehrmals Umgang mit seinem Sohn außerhalb der geregelten Umgangszeiten hatte, beantragte die Kindesmutter im Januar 2023 die Verhängung von Ordnungsmitteln. Dem kam das Amtsgericht Darmstadt auch nach. Dagegen richtete sich... Lesen Sie mehr
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