wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 24.05.2023

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.02.2023
- 5 K 171/22 -

Klage auf Erteilung einer immissions­schutz­rechtlichen Genehmigung für Windkraftanlage erfolgreich

Denkmalschutz kein Hinderungsgrund für neue Windkraftanlagen

Das Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Klägerin im Verfahren einen Anspruch gegen das beklagte Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) auf Entscheidung über ihren Antrag auf Erteilung einer immissions­schutz­rechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage im Gebiet der Gemeinde Mühlen Eichsen habe. Die Klage sei als Untätigkeitsklage zulässig.

Das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) hat nicht innerhalb der vorgesehenen Frist über die Errichtung der Windkraftanlage entschieden. Wegen Untätigkeit der Behörde klagte der Windparkbetreiber erfolgreich.Dem Gericht zufolge habe der Beklagte nicht in zureichender Frist gemäß § 75 VwGO i. V. m. § 10 Abs. 6a Bundesimmissionsschutzgesetz über den Antrag der Klägerin entschieden. Durch die ablehnende Stellungnahme des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (LAKD) sei der Beklagte nicht gehindert gewesen, über den Antrag zu entscheiden. Die Genehmigungsbehörde... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom
- 21 C 660/21 -

Zulässigkeit von unterschiedlichen Abrechnungs­zeiträumen für Heizkosten und übrige Nebenkosten

Keine Unwirksamkeit der Betriebs­kosten­abrechnung

Im Rahmen einer Betriebs­kosten­abrechnung können die Heizkosten und die übrigen Nebenkosten für unterschiedliche Zeiträume abgerechnet werden. Dadurch wird die Abrechnung nicht unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Steinfurt entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Steinfurt im Jahr 2021 über die Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung entscheiden. Der Vermieter hatte die Heizkosten und die übrigen Nebenkosten mit verschiedenen Zeiträumen abgerechnet. Die Heizkosten waren für den Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2020 und die übrigen Nebenkosten für den Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ende des Mietverhältnisses... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Münster, Urteil vom 28.11.2022
- 98 C 1780/22 -

Zweifel an Eigennutzungswunsch bei gleichzeitiger Verhandlung über Mieterhöhung

Eigen­bedarfs­kündigung als Druckmittel zur Durchsetzung einer Mieterhöhung

Hat es vor einer Eigen­bedarfs­kündigung erfolglos Verhandlungen zu einer Mieterhöhung gegeben und werden die Verhandlungen auch nach Ausspruch der Kündigung fortgeführt, bestehen Zweifel am Eigennutzungswunsch des Vermieters. In diesem Fall besteht der Verdacht, dass die Eigen­bedarfs­kündigung als Druckmittel zur Durchsetzung der Mieterhöhung dient. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit November 2021 versuchte die Eigentümerin einer vermieteten Wohnung in Münster eine Mieterhöhung durchzusetzen. Im Januar 2022 unterbreitete die Mieterin ein Angebot, auf das die Vermieterin nicht einging. Stattdessen sprach sie im Juli 2022 eine Eigenbedarfskündigung aus. Sie gab an, die Wohnung als Zweitwohnsitz zu benötigen, da sie... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht München, Urteil vom 02.05.2023
- 114 C 8563/22 -

Nicht ohne meine Chihuahuas: Reisebüro zu Schadenersatz verurteilt

Besondere Vorsicht bei IATA-Regeln ist geboten

In einem Streit um die Kosten für die Buchung einer Familienflugreise wies das Amtsgericht München die Klage eines Reisebüros auf Zahlung in Höhe von 3.743,20 EUR in vollem Umfang ab und verurteilte die Klägerin im Gegenzug zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 194,88 EUR.

Die Münchner Beklagte beauftragte die Klägerin als Trägerin eines Reisebüros mit der Vermittlung einer Familienflugreise über Silvester 2021 von München über Zürich nach Dubai für sich, ihre drei mitreisenden Familienmitglieder und ihre beiden Chihuahuas-Hunde zu einem Preis von insgesamt 3.743,20 EUR einschließlich Vermittlungsgebühr. Bei der Buchung teilte die Beklagte der Mitarbeiterin... Lesen Sie mehr




Werbung