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Dienstag, 19. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 15.05.2023

Amtsgericht München, Urteil vom 08.09.2022
- 161 C 2028/22 -

Kündigung eines Fitnessstudio­vertrages aufgrund von Einschränkungen durch Corona-Schutzmaßnahmen

Fehlende Corona-Impfung berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudio­vertrages

Das Amtsgericht München erachtete die außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudio­vertrages aufgrund von Einschränkungen durch Corona-Schutzmaßnahmen für unwirksam und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von ausstehenden Mitgliedsbeiträgen in Höhe von 1.184,00 EUR.

Die Münchner Beklagte schloss am 07.04.2021 mit der Klägerin einen Fitnessstudiovertrag beginnend ab dem 01.07.2021 mit einer Laufzeit von 18 Monaten und einem monatlichen Entgelt von 74 EUR. Die Beklagte kündigte den Fitnessstudiovertrag im August 2021 außerordentlich und leistete seitdem trotz mehrfacher Mahnung und Einschaltung eines Inkassobüros keine Zahlungen mehr.Nach Auffassung der Klägerin war die Kündigung unwirksam, da die Beklagte unter Beachtung der staatlichen Coronabeschränkungen jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte, im Fitnessstudio zu trainieren. Es hätten lediglich die staatlichen Coronabeschränkungen gegolten,... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2022
- VIII ZR 307/21 -

BGH: Ausgleich des Mietrückstands innerhalb der Schonfrist hat keine Auswirkung auf ordentliche Kündigung

Schonfristzahlung bewirkt nur Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung

Der Ausgleich eines Mietrückstands innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB hat nur Auswirkung auf die fristlose Kündigung, nicht aber auf die ordentliche Kündigung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2018 erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Mietrückstände. Diese beruhten darauf, dass der Mieter wegen angebliche Mängel seine Miete gemindert hatte. Nachdem die Vermieterin Räumungsklage erhoben hat, glich der Mieter sämtliche Rückstände aus.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 10.01.2023
- 23 C 4595/22 -

Unwirksamkeit einer AGB-Regelung zur Zahlung einer pauschalen Servicegebühr im Falle des falschen Abstellens des Mietfahrrads

Verstoß gegen § 309 Nr. 5 b) BGB

Eine Regelung in den AGB einer Miet­fahrrad­verleih­firma, wonach im Falle des falschen Abstellens des Fahrrads eine pauschale Servicegebühr anfällt, ist wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 5 b) BGB unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Mann vor dem Amtsgericht Nürnberg gegen eine Mietfahrradverleihfirma auf Rückzahlung eines Betrags in Höhe von 20 €. Der Kläger hatte im März 2022 ein Mietfahrrad angemietet und dieses nicht wie in den AGB geregelt an einem bestimmten Ort abgestellt. Nach einer Regelung in den AGB fiel in diesem Fall eine pauschale Servicegebühr in Höhe von 20 € an.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 27.04.2023
- 4 K 311/22 -

Online-Möbelhaus: Keine Sonntagsarbeit im Kundenservice

Ausnutzung der zulässigen Betriebszeit an den anderen Tagen laut Arbeitszeitgesetz für Ausnahmegenehmigung erforderlich

Ein Möbelvertrieb, der seine Produkte ausschließlich im Internet anbietet, darf Arbeitnehmer im Kundenservice in Deutschland an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Klägerin vertreibt Möbel und Einrichtungsgegenstände im Internet. In Deutschland beschäftigt sie 1.635 Arbeitnehmer, wovon 215 im Kundenservice tätig sind, davon wiederum sieben im Bundesland Sachsen. Der Kundenservice wird gegenwärtig an Sonn- und Feiertagen vor allem durch deutschsprachige Beschäftigte in Callcentern in Polen und in Irland erbracht. Der Antrag der Klägerin, ihr... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Speyer, Urteil vom 09.05.2023
- S 12 U 88/21 -

Corona-Infektion als Arbeitsunfall: Nachweis einer Infektion der in Frage kommenden Indexperson durch einen zeitnahen Erreger-Nachweistest erforderlich

Kein Anspruch auf Anerkennung der Covid-19-Infektion als Arbeitsunfall

Eine Betreuungskraft der Dekan-Ernst-Schule in Grünstadt ist mit ihrer Klage auf Anerkennung ihrer Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall gescheitert. Laut Sozialgericht lässt sich bezüglich der Kontakte im versichertem Umfeld der erforderliche Nachweis, dass es sich um infektiöse Quellen handelt, nicht erbringen.

Die Stadtverwaltung Grünstadt meldete im Dezember 2020 mittels Unfallanzeige, dass eine Mitarbeiterin der Nachmittagsbetreuung an der Dekan-Ernst-Grundschule im Oktober an Covid-19 erkrankt sei. Die Infektion sei möglicherweise in der Schule bei der Betreuung eines in Erkrankungsverdacht stehenden Kindes erfolgt. Das Kind sei selbst nicht getestet worden. Jedoch seien in der Großfamilie... Lesen Sie mehr




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