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alle Urteile, veröffentlicht am 23.11.2022
Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 03.11.2022
- 2 B 211/22 -
Verdacht auf Gewalt gegen Kinder - Erzieherinnen einer Kindertagesstätte dürfen bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens zunächst nicht weiterbeschäftigt werden
Eltern mit Eilantrag erfolgreich
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass zwei Erzieherinnen einer Kindertagesstätte, bis zum Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht weiterbeschäftigt werden dürfen.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller - betroffene Kinder bzw. deren Eltern - verlangten von dem Antragsgegner als Aufsichtsbehörde, dass dieser der Betreiberin der Einrichtung untersagen möge, die beiden Erzieherinnen wieder in der Kinderbetreuung einzusetzen. Hintergrund ist die Strafanzeige einer ehemaligen Mitarbeiterin der Kindertagesstätte, die ihren beiden früheren Kolleginnen schwere Verfehlungen zur Last gelegt hat. So sollen Kinder der von den beiden Erzieherinnen betreuten Krippengruppe u.a. zur Nahrungsaufnahme gezwungen, fixiert und bei unangemessenem Verhalten zur Strafe allein im Waschraum oder im Flur eingesperrt worden sein. ... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2022
- 11 K 314/20 E -
Steuerrechtliche Folgen beim Widerruf von Darlehensverträgen
Nutzungsentschädigung kein steuerlicher Kapitalertrag - aber Steuerpflicht wegen vermieteter Wohnung
Das FG Düsseldorf hat zur Frage der Einkommensteuerpflicht von Nutzungsentschädigungen im Rahmen einer Rückabwicklung von widerrufenen Darlehensverträgen entschieden.
Die Kläger hatten 2007 bei der Bank zwei Darlehen aufgenommen: Ein Darlehen diente der Finanzierung ihrer privat genutzten Wohnung, das andere verwendeten die Kläger zur Finanzierung einer vermieteten Wohnung. Nach Widerruf der beiden Darlehensverträge aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Jahr 2014 und Abschluss diesbezüglicher Zivilrechtsstreitigkeiten erhielten die Kläger... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.11.2022
- 3 CN 2.21 -
Ausgangsbeschränkung nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Fassung vom März 2020 war unverhältnismäßig
Ganztägige Ausgangssperre stellt schweren Eingriff in Grundrechte dar
Die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 31. März 2020 (BayIfSMV) über das Verlassen der eigenen Wohnung waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Nach § 4 Abs. 2 BayIfSMV* war das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe waren insbesondere die in Absatz 3 aufgeführten Tätigkeiten, darunter Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung (§ 4 Abs. 3 Nr. 7 BayIfSMV).... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.11.2022
- 3 CN 1.21 -
Kontaktbeschränkungen nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom April 2020 waren rechtmäßig
Voraussetzungen für den Erlass der Ge- und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten erfüllt
Die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 (SächsCoronaSchVO) über die Kontaktbeschränkung für den Aufenthalt im öffentlichen Raum, die Untersagung von Gastronomiebetrieben und die Schließung von Sportstätten einschließlich Golfplätzen hatten im Infektionsschutzgesetz eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage und waren verhältnismäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Antragsteller wandte sich im Wege der Normenkontrolle gegen die vom 20. April bis 3. Mai 2020 geltende Verordnung. Sein Antrag festzustellen, dass § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 1 und § 5 Satz 1 SächsCoronaSchVO unwirksam waren, blieb vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg.Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Antragstellers zurückgewiesen.... Lesen Sie mehr