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Dienstag, 19. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 09.11.2022

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.09.2022
- 1 BvR 2354/13 -

Verfassungs­beschwerde gegen die Übermittlung mit nachrichten­dienstlichen Mitteln erhobener personenbezogener Daten erfolgreich

Datenweitergabe durch Verfassungsschutz teils verfassungswidrig

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die Übermittlungs­befugnisse der Verfassungs­schutz­behörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes nach dem Bundes­verfassungs­schutz­gesetz (BVerfSchG) mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht vereinbar sind. Dies gilt, soweit sie zur Übermittlung personenbezogener Daten verpflichten, die mit nachrichten­dienstlichen Mitteln erhoben wurden. Die betreffenden Vorschriften verstoßen gegen die Normenklarheit und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem fehlt es an einer spezifisch normierten Protokollierungs­pflicht. Die angegriffenen Normen gelten - mit Blick auf die betroffenen Grundrechte jedoch nach einschränkenden Maßgaben - bis zum 31. Dezember 2023 vorübergehend fort.

Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 BVerfSchG übermittelt das Bundesamt für Verfassungsschutz personenbezogene Daten und Informationen an Polizeien und Staatsanwaltschaften, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. § 20 Abs. 1 Satz 2 BVerfSchG definiert die Staatsschutzdelikte unter anderem als die in §§ 74 a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, die gegen die in Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b oder c GG genannten Schutzgüter gerichtet sind. § 21 Abs. 1 Satz 1 BVerfSchG erstreckt die Übermittlungspflichten... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 19.04.2022
- 8 C 189/21 -

Berliner Mietspiegel 2021 als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Keine Pflicht zur Einholung eines Sach­verständigen­gutachtens

Der Berliner Mietspiegel 2021 ist zwar weder ein qualifizierter noch ein einfacher Mietspiegel, er dient dennoch als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Pflicht zur Einholung eines Sach­verständigen­gutachtens besteht daher nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrte ein Vermieter seit dem Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von einem seiner Mieter.Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten des Vermieters und bejahte daher einen Anspruch auf Zustimmung zur . Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 05.09.2022
- 22 Ca 1647/22 -

Kündigung einer Redakteurin wegen Vorwurf antisemitischer Äußerung unwirksam

Keine Vertrags­pflicht­verletzung mangels Vertragsverhältnisses zum Zeitpunkt der Äußerungen

Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung einer Redakteurin des Senders Deutsche Welle für unwirksam erklärt.

Die Deutsche Welle hatte die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung damit begründet, dass sich die Redakteurin mehrfach israelfeindlich und antisemitisch in anderen Medien geäußert habe. Dies widerspreche den Grundsätzen des Senders, wie sie ausdrücklich in Guidelines und Positionspapieren festgehalten seien.Das Arbeitsgericht hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben und den Sender zur... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2021
- 1 U 216/20 -

Radfahrer muss sich vor Linksabbiegen zur Fahrbahnmitte einordnen und zweite Rückschau vornehmen

Ohne Handzeichen des Radfahrers besteht für überholenden Autofahrer keine unklare Verkehrslage

Möchte ein Radfahrer nach links in ein Grundstück einbiegen, so muss er sich gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO zur Fahrbahnmitte einordnen und gemäß § 9 Abs. 5 StVO eine zweite Rückschau vornehmen. Gibt er kein Handzeichen, so liegt für einen zur Überholung ansetzenden Autofahrer keine unklare Verkehrslage gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO vor. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2018 kam es in einer Stadt in Nordrhein-Westfalen zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einem Autofahrer. Der befuhr eine Straße und wollte nach links auf den Parkplatz eines Baumarktes abbiegen. Zur gleichen Zeit setzte ein von hinten kommender Autofahrer zum Überholen an. Es kam schließlich zu einer Kollision. Der... Lesen Sie mehr




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