wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 30.11.2022

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.11.2022
- KRZ 42/20 -

Schlecker-Insolvenz - BGH zum Schadensersatz von Anton Schlecker e. K. i. L. wegen des Drogeriekartells

Schlecker-Insolvenzverwalter kann auf Schadenersatz hoffen

Das Verfahren über Schadenersatz für die insolvente Drogeriekette Schlecker wegen des sogenannten Drogeriekartells geht in die nächste Runde: Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main auf, mit dem dieses die Millionenklage des Schlecker-Insolvenzverwalters zurückgewiesen hatte.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter von Anton Schlecker e.K. i.L. (im Folgenden: Schlecker). Er verlangt von den Beklagten Schadensersatz in Höhe von mindestens 212,2 Mio. €. Schlecker war bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens 2012 eines der bundesweit größten Einzelhandelsunternehmen für Drogeriemarkenartikel. Die Beklagten stellen Drogeriemarkenartikel her. Die Preise für die von Schlecker erworbenen Produkte wurden in den Jahren 2000 bis 2012 zwischen der jeweiligen Beklagten und Schlecker bilateral in Jahresvereinbarungen festgelegt. Das Bundeskartellamt verhängte u.a. gegen die Beklagten Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen das Kartellverbot... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Pfaffenhofen a.d. Ilm, Urteil vom 16.09.2022
- 1 C 130/22 -

Fuchs am Straßenrand rechtfertigt kein starkes Abbremsen

Vorausfahrender Fahrzeugführer haftet für Auffahrunfall mit

Ein Fahrzeugführer darf nicht wegen eines am Straßenrand befindlichen Fuchses stark abbremsen. Kommt es zu einem Auffahrunfall, so kann er unter keinen Umständen mehr als 2/3 seines Schadens ersetzt verlangen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem nachfolgenden Fahrzeugführer nicht nachgewiesen werden kann, einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten zu haben. Dies hat das Amtsgericht Pfaffenhofen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im April 2021 ereignete sich zur Mittagszeit auf einer Straße in Oberbayern ein Verkehrsunfall, als eine Skoda-Fahrerin wegen eines am Straßenrand befindlichen Fuchses ihr Fahrzeug stark abbremste und das nachfolgende Fahrzeug auffuhr. Die Haftpflichtversicherung der nachfolgenden Fahrzeugführerin regulierte 2/3 des Schadens... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 30.11.2021
- 13 C 119/21 -

Unzulässige Umgehung der Mietpreisbremse durch Abschluss separater Vereinbarungen zur Wohnnutzung und Kellernutzung

Miete für Kellernutzung wird Wohnungsmiete hinzugerechnet

Werden zur Wohnnutzung und Kellernutzung zwei unterschiedliche Verträge abgeschlossen, um damit die Mietpreisbremse einzuhalten, so liegt ein unzulässiges Umgehungsgeschäft vor. Die Miete für eine Kellernutzung ist der Wohnungsmiete hinzuzurechnen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2020 wurde über eine ca. 95 qm große Wohnung in Berlin ein Mietvertrag geschlossen. Zugleich schlossen die Parteien einen Vertrag zur Kellernutzung ab. Während die Nettokaltmiete für die Wohnung 1.029 € betrug, sollte für die Kellernutzung 120 € monatlich gezahlt werden. Nachfolgend vertraten die Mieter die Meinung, dass der Vertrag... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.11.2022
- 3 L 2316/22.FM.W22 -

Versehentlich vergebene Studienplätze - Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gibt von Zulassungspanne betroffenen Studierenden recht

Rücknahme der Zulassungsbescheide rechtswidrig

Die Zulassungspanne bei Medizin­studien­plätzen der Frankfurter Goethe-Universität ist noch nicht zu Ende: Sechs Betroffene hatten gegen die bundesweit koordinierte Lösung geklagt. Das Frankfurter Verwaltungsgericht gab ihnen nun recht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines internen Übermittlungsfehlers hat die Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/M. über die festgesetzte Zulassungszahl von 381 Plätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfängern für den zulassungsbeschränkten Studiengang Humanmedizin zum Wintersemester 2022/2023 weitere 251 Bewerber zu diesem Studiengang zugelassen.... Lesen Sie mehr




Werbung