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alle Urteile, veröffentlicht am 13.07.2022

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.06.2022
- 16 U 229/20 -

Unterlassene Anhörung vor Löschung eines Posts bei Facebook kann im Prozess um die Wiederfreischaltung nachgeholt werden

Anhörungsfehler im Prozess um Wiederfreischaltung heilbar

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs sind die Regelungen in den Nutzungsbedingungen, die Facebook in einem Fall der Hassrede eine Befugnis zur Löschung dieses Posts einräumen, unwirksam, weil sie kein Verfahren vorsehen, aufgrund dessen der betroffene Nutzer über die Entfernung umgehend informiert, ihm der Grund dafür mitgeteilt und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung eingeräumt wird, woran sich eine neue Entscheidung mit der Möglichkeit der Wiederfreischaltung des Posts anschließt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat nunmehr entschieden, dass die fehlende Anhörung seitens der Beklagten im Verfahren nachgeholt werden kann und, wenn diese zu keiner anderen Bewertung führt, der betroffene Nutzer dann nicht die Wiederfreischaltung des Posts beanspruchen kann. Das Löschungsrecht ergebe sich in diesem Fall bei einem vertragswidrigen Post aus dem Nutzungsvertrag.

Die Beklagte ist in Deutschland Vertragspartnerin der Nutzer von Facebook. Der Kläger stimmte den im April 2018 geänderten Nutzungsbedingungen der Beklagten zu. Im November 2018 postete er im Zusammenhang mit einem Artikel über die gewalttätige Auseinandersetzung zwischen Afghanen in einer Flüchtlingsunterkunft, in deren Verlauf diese untereinander Messer eingesetzt hatten, u.a.: „Solange diese sich gegenseitig abstechen ist es doch o. k. Ist jemand anderer Meinung? Messer-Emoji“. Die Beklagte löschte diesen Beitrag und sperrte außerdem vorübergehend Teilfunktionen des klägerischen Kontos. Der Kläger begehrte daraufhin vor dem Landgericht unter... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 17.11.2021
- 2 K 1544/20 -

EU-Rechtswidrig einbehaltene Steuern sind mit 6 % zu verzinsen

Verzinsungsanspruch nach allgemeinen Verzinsungs­grundsätze der Abgabenordnung

Nach der EuGH-Rechtsprechung verstößt § 50 d Abs. 3 des Einkommen­steuer­gesetzes gegen die Niederl­assungs­freiheit und die Kapital­verkehrs­freiheit und ist daher nur eingeschränkt anwendbar. Die dort aufgestellte generelle Missbrauchs­vermutung kann im Einzelfall durch den Steuerpflichtigen erfolgreich widerlegt werden. Ein zu Unrecht unter Berufung auf EU-Rechtswidrige Vorschriften versagter Steuer­erstattungs­anspruch ist zu verzinsen. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Die Klägerin ist eine in Österreich ansässige Gesellschaft. Sie stellte in den Jahren 2009 bis 2012 beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn (BZSt) verschiedene Anträge auf Freistellung und Erstattung von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Diese Anträge wurden zunächst unter Hinweis auf die Vorschrift des § 50 d Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgelehnt.... Lesen Sie mehr

Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.06.2022
- VerfGH 104/21.VB-2 -

Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt: VerfGH NRW hebt Urteil des AG Wuppertal auf

Parteivorbringen nicht ausreichend berücksichtigt

Der Verfassungs­gerichts­hof hat der Verfassungs­beschwerde eines Wuppertalers stattgegeben und festgestellt, dass er durch ein Urteil des Amtsgerichts Wuppertal in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt ist.

Der Beschwerdeführer hatte einen Verkehrsunfall erlitten und wollte seinen Fahrzeugschaden von der Kfz-Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners ersetzt erhalten. Da diese den Schaden nur teilweise regulierte, klagte er vor dem Wuppertaler Amtsgericht. Dieses nahm sein Vorbringen zu Kosten, die durch das Verbringen des beschädigten Fahrzeugs von der Reparaturwerkstatt in eine externe... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 23.06.2022
- 13 K 1562/19 -

Passagen mit Erwähnung der AfD müssen nicht aus einem Gutachten des Verfassungsschutzes gestrichen werden

Äußerungen des AfD-Kreisverbandes wurden sachlich und zutreffend wiedergegeben

Der Kreisverband der Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat keinen Anspruch auf die Streichung von Textstellen eines Verfassungsschutz-Gutachtens aus Januar 2019, in denen der Kreisverband erwähnt wird. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit die Klage des AfD-Kreisverbandes abgewiesen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte in dem Gutachten geprüft, ob ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD und ihrer Teilorganisationen bestehen. An zwei Stellen des Gutachtens wurden Äußerungen des Kreisverbandes Osterholz/Verden aus dem Internet zitiert. Die Äußerungen zeigten eine "völkisch-nationalistische Einstellung" in der Partei und propagierten... Lesen Sie mehr