Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2016
- 10 BV 253/15 -
Bertriebsratsvorsitzender kann trotz eigenmächtigen Urlaubsantritts nicht fristlos gekündigt werden
Anforderungen an fristlose Kündigung sind sehr hoch anzusetzen
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein eigenmächtiger Antritt von zwei unbezahlten Urlaubstagen bei einem ohnehin freigestellten langjährigen Betriebsratsvorsitzenden nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Die Arbeitgeberin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Gießerei mit ca. 1.050 Beschäftigten, hatte geltend gemacht, dass ihr
Mitglied der Geschäftsleitung hat Urlaub angeblich vorab bewilligt
Der
Abmahnungsfreie Beschäftigung seit 15 Jahren ist zu Gunsten des Betriebsratsvorsitzenden auszulegen
Das Arbeitsgericht Düsseldorf wies die Anträge der Arbeitgeberin zurück. Der eigenmächtige Urlaubsantritt sei allerdings eine Pflichtverletzung. Aufgrund der weiter erforderlichen Interessenabwägung genüge er aber ausnahmsweise nicht als Grund für eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2016
Quelle: Arbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
- Betriebsratsmitglied kann nicht wegen kritischer Äußerungen fristlos gekündigt werden
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2016
[Aktenzeichen: 10 Ta BV 102/15]) - Kündigung des Betriebsrats wegen gewerkschaftlicher Seminartätigkeit unzulässig
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2014
[Aktenzeichen: 15 TaBV 100/13])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22330
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22330
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.