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alle Urteile, veröffentlicht am 13.09.2005
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom
- VGH N 25/04 -
Verfassungsgerichtshof: Naturschutzrecht ist gemeindefreundlich anzuwenden
Der Ausweisung von Natur- und Vogelschutzgebieten durch den Landesgesetzgeber aufgrund europarechtlicher Vorgaben lässt sich die in der Landesverfassung für Rheinland-Pfalz garantierte kommunale Selbstverwaltung nicht entgegenhalten. Soweit die Schutzvorschriften Vorhaben jedoch ausnahmsweise ermöglichen, sind sie gemeindefreundlich auszulegen und anzuwenden. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem aktuellen Urteil.
Mit der Europäischen Vogelschutzrichtlinie wurden die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Jahre 1979 erstmals zur Erhaltung von Lebensräumen näher bestimmter Vogelarten und Zugvögel verpflichtet. Die Vogelschutzrichtlinie wurde durch die 1992 verabschiedete Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ergänzt. Sie soll der Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen dienen. Hierzu werden Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung erfasst, um ein europaweit zusammenhängendes ökologisches Netz mit dem Namen "Natura 2000" zu schaffen. Die Ausweisung der Schutzgebiete hat in Deutschland durch die Bundesländer zu erfolgen.... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Urteil vom 27.07.2005
- 21 O 7562/05 -
Markante Gesichtszüge als Eigenkapital
Das Landgericht München I hat einem Künstler Recht gegeben, der vom Betreiber einer Event-Gastronomie Auskunft über den Umfang der Werbemaßnahmen unter Verwendung eines Porträtfotos seiner Person verlangt hatte.
Der Kläger war in der Saison 2001/2002 für ca. 6 Wochen bei der Beklagten unter Vertrag und trat in deren Varieté-Zelt mit einer Pantomime als Oberkellner auf. Mit vergleichbaren Auftritten war er bereits zuvor so erfolgreich gewesen, dass er vom Gault Millaut schon zum Oberkellner des Jahres 1995 gewählt worden war. Sein ausdrucksstarkes Gesicht erschien offenbar auch der Beklagten... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 12.04.2005
- B 2 U 27/04 R -
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.07.2004
- L 11 U 244/01 -
Berufsgenossenschaft muss Arbeitsunfall anerkennen
Eine erhebliche Kraftanstrengung kann eine Hirnblutung auslösen, zumindest dann, wenn keine Vorschädigung der Hirngefäße vorliegt oder nicht nachgewiesen ist. Mit dieser Begründung hatte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt eine Berufsgenossenschaft verurteilt, eine Gesundheitsstörung als Arbeitsunfall anzuerkennen. Das Bundessozialgericht hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung die Auffassung der Darmstädter Richter bestätigt.
Der Kläger ist von Beruf Steinmetz. Bei dem Versuch, einen ca. 70 kg schweren, am Boden festgefrorenen Grabstein anzuheben, verspürte er plötzlich einen stechenden Kopfschmerz. Im Krankenhaus wurde eine Hirnblutung festgestellt. Seitdem leidet er an Bluthochdruck und weiteren Folgeerkrankungen.Die beklagte Berufsgenossenschaft und das Sozialgericht erkannten diesen Vorfall... Lesen Sie mehr