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Amtsgericht München, Urteil vom 23.11.2007
- 223 C 16529/07 -
Oktoberfest: Sicherheitsmitarbeiter eines Festzeltes dürfen sich zur Durchsetzung des Hausrechts des "Polizeigriffs" bedienen
Verbotene Eigenmacht durch Nichtbefolgung der Aufforderung zum Gehen
Wer der Aufforderung des Sicherheitspersonals eines Festzeltes nicht nachkommt, kann mit einem "Polizeigriff" aus dem Festzelt verbracht werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor. Das Sicherheitspersonal nimmt das so genannte Hausrecht war.
Ein 45-jähriger Mann besuchte 2006 mit vier Bekannten das Münchner
Kläger verlangt Schmerzensgeld
Der Kläger erlitt dadurch einen knöchernen Strecksehnenausriss am rechten Ringfinger. Dieser schwoll an und war druckschmerzempfindlich. Der Kläger musste 6 Wochen lang eine Schiene tragen. Darauf hin verlangte der Kläger vom Beklagten ein Schmerzensgeld. Das Packen und Verdrehen der Arme auf den Rücken sei unangemessen gewesen. Er habe niemand behindert und wäre schon noch gegangen. Außerdem hätten sich auch noch andere Personen im Gang aufgehalten. Der Sicherheitsmitarbeiter weigerte sich zu zahlen. Der Gang sei aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung des ungestörten Arbeitsablaufs der Bedienungen freizuhalten. Man habe dem Kläger, der offensichtlich angetrunken gewesen sei, ein
Amtsgericht weist die Klage ab
Der Kläger erhob Klage vor dem Amtsgericht München auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, wobei er die Höhe des Schmerzensgeldes ins Ermessen des Gerichts stellte. Der zuständige Richter des Amtsgerichts München wies die Klage jedoch ab:
Sicherheitspersonal durfte Polizeigriff anwenden
Ein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes bestünde nicht. Der Beklagte sei zur Anwendung des „Polizeigriffes“ berechtigt gewesen. Die durchgeführte Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Kläger und seine Begleiter mehrfach aufgefordert wurden, den Gangbereich zu verlassen.
Verbotene Eigenmacht seitens des Klägers
Die fünf Besucher seien aber nicht gegangen, sondern hätten sich lautstark dagegen beschwert. Damit habe eine
Sicherheitsmitarbeiter hat das Hausrecht wahrgenommen
Der Sicherheitsmitarbeiter, dem das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2008
Quelle: ra-online, AG München
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Dokument-Nr. 6682
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