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Amtsgericht Erding, Urteil vom 29.12.2021
- 119 C 1903/21 -
Keine rechtzeitige Mitteilung des Fluggastes über Flugannullierung bei Information nur des Reisevermittlers
Unterlassene Weiterleitung der Information geht zu Lasten der Fluggesellschaft
Einem Fluggast wird dann nicht rechtzeitig im Sinne von Art. 5 Abs. 1 c) i) Fluggastrechteverordnung (VO) eine Flugannullierung mitgeteilt, wenn lediglich der Reisevermittler informiert wird. Leitet dieser die Information nicht an den Fluggast weiter, geht dies zu Lasten der Fluggesellschaft. Dies hat das Amtsgericht Erding entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Flugpassagierin im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Erding gegen eine Fluggesellschaft auf Zahlung einer
Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Flugannullierung
Das Amtsgericht Erding entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gemäß Art. 7 Abs. 1, 5 Abs. 1 c) VO der Anspruch auf
Information des Reisebüros nicht ausreichend
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2022
Quelle: Amtsgericht Erding, ra-online (zt/RRa 2022, 91/rb)
- Kein Ausgleichsanspruch wegen Flugannullierung bei rechtzeitiger Information über Annullierung durch Reisebüro
(Landgericht Landshut, Urteil vom 14.12.2016
[Aktenzeichen: 13 S 1146/16]) - Auszahlung der Ticketkosten an Reisebüro erfüllt nicht Erstattungsanspruch des Fluggastes
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 29.12.2021
[Aktenzeichen: 149 C 269/21])
Jahrgang: 2022, Seite: 91 RRa 2022, 91
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Dokument-Nr. 31761
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