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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.01.2017
- 2/13 S 186/14, 2-13 S 186/14 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht durch Mehrheitsbeschluss einem Wohnungseigentümer Anbringen einer Klimaanlage erlauben
Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluss gemäß § 22 Abs. 2 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) einem einzelnen Wohnungseigentümer das Anbringen einer Klimaanlage an der Außenfassade erlauben. Denn in diesem Fall liegt keine Modernisierung im Sinne von § 555 b Nr. 1 bis 5 BGB vor. Vielmehr ist gemäß § 22 Abs. 1 WEG die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im Juni 2014 beschloss die
Unzulässiger Mehrheitsbeschluss über Erlaubnis der Installation der Klimaanlage
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Beschluss über die Erlaubnis zur Installation der
Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich
Nach Auffassung des Landgerichts habe der Beschluss gemäß § 22 Abs. 1 WEG nur mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2019
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 24.10.2014
[Aktenzeichen: 313 C 187/14]
Jahrgang: 2017, Seite: 258 MietRB 2017, 258 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
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Jahrgang: 2017, Seite: 331 NZM 2017, 331 | Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE)
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Dokument-Nr. 26987
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