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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 03.10.2013
- 552/10 -
EGMR: Kündigung eines HIV-Infizierten Arbeitnehmers verstößt gegen Art. 8 und 14 EMRK
Gekündigter Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung
Wird ein Arbeitnehmer gekündigt, weil er sich mit dem HI-Virus infiziert hat, verstößt dies gegen Art. 8 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der gekündigte Arbeitnehmer hat in einem solchen Fall Anspruch auf eine Entschädigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde in Griechenland ein
Arbeitnehmer blieb vor griechischen Gerichten erfolglos
Der
EGMR hielt Kündigung für unzulässig
Der EGMR entschied, dass die
Arbeitnehmer stand Entschädigung zu
Der EGMR sprach dem gekündigten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2013
Quelle: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, ra-online (pm/rb)
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Dokument-Nr. 16957
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