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Amtsgericht München, Urteil vom 12.10.2012
- 158 C 13912/12 -
Amtsgericht München zur Zulässigkeit eines Ärztebewertungsportals im Internet
Meinungs- und Kommunikationsfreiheit überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Ein Ärztebewertungsportal ist dann zulässig, wenn eine Nachverfolgung im Falle etwaiger beleidigender oder rufschädigender Äußerungen möglich ist. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Verfügbarkeit von Daten über medizinische Versorgungsmöglichkeiten zusammen mit dem Recht auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall betreibt die spätere Beklagte unter einer Internetadresse ein
Über einen Gynäkologen wurden drei anonymisierte Bewertungen eingestellt:
?. toller
?. na ja...
?. kompetenter, netter
Internetbetreiberin erklärte sich nicht zur Löschung der Bewertung bereit
Als dieser Ende Januar 2012 davon erfuhr, dass er in dem
Arzt steht kein Löschungs- bzw. Unterlassungsanspruch wegen negativer Bewertung zu
Die Klage wies das Amtsgericht München jedoch mit folgender Begründung ab: Dem Kläger stehe weder ein Löschungs- noch ein Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte zu. Zwar berührten die Speicherung seiner Daten und die Bewertungen den Schutzbereich seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und damit auch seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. In der Gesamtschau überwiege jedoch das Recht der Internetbetreiberin auf Meinungs- und
Bewertungsportal sinnvolle Möglichkeit zur Auswahl eines Arztes
Das Recht der Internetbetreiberin auf Meinungs- und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2013
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Hotelbewertung weiterhin erlaubt – Hotelbetreiberin unterliegt im Rechtsstreit mit Hotelbewertungsportal
(Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 18.01.2012
[Aktenzeichen: 5 U 51/11]) - Negative Bewertungen im Reisebuchungsportal – Unterlassungsanspruch einer Hotelbetreiberin erfolgreich
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 01.09.2011
[Aktenzeichen: 327 O 607/10]) - OLG Düsseldorf: Keine Löschung negativer eBay-Bewertung
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2011
[Aktenzeichen: I-15 W 14/11])
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Dokument-Nr. 16947
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