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Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 08.01.2021
- L 9 AS 862/20 B ER -
Jobcenter muss Kosten für Computer und Drucker für pandemiebedingten Hausschulunterricht übernehmen
Zumutbare Verwendung von gebrauchten Geräten
Das Jobcenter muss im Falle eines pandemiebedingten Hausschulunterrichts die Kosten für einen Computer und Drucker als Mehrbedarf übernehmen. Jedoch ist dem Leistungsempfänger zumutbar, gebrauchte Geräte zu verwenden. Dies hat das Landessozialgericht Thüringen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2020 beantragte eine in Thüringen wohnhafte Empfängerin von ALG-II-Leistungen beim
Anspruch auf Kostenübernahme für Anschaffung eines Computers nebst Zubehör
Das Landessozialgericht Thüringen entschied zu Gunsten der Leistungsempfängerin. Ihr stehe ein Anspruch auf
Zumutbare Verwendung von gebrauchten Geräten
Jedoch sei nach Auffassung des Landessozialgerichts zu beachten, dass das Leistungssystem des SGB II keinen Anspruch auf bestmögliche Versorgung vermittelt. Vielmehr garantiere es die Befriedigung einfacher und grundlegender Bedürfnisse. Daher sei es grundsätzlich zumutbar, gebrauchte Geräte zu verwenden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2021
Quelle: Landessozialgericht Thüringen, ra-online (vt/rb)
- Sozialgericht Nordhausen, Beschluss vom 08.09.2020
[Aktenzeichen: S 14 AS 1089/20 ER]
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Dokument-Nr. 29814
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