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Landessozialgericht Essen, Beschluss vom 22.05.2020
- L 7 AS 719/20 B ER, L7 720/20 B -
SGB II-leistungsberechtigte Schülerin hat Anspruch auf pandemiebedingten Mehrbedarf für Schüler-Tablet
Anschaffung eines Endgeräts aufgrund pandemiebedingter Schulschließung notwendig
Das Landessozialgericht Essen hat entschieden, dass eine nach dem SGB II-leistungsberechtigte Schülerin einen Anspruch auf Finanzierung eines für die Teilnahme am digitalen Schulunterricht erforderlichen Tablets hat.
Im vorliegenden Fall, bezieh die Antragstellerin SGB II-Leistungen und besucht die 8. Klasse eines Gymnasiums. Ende Januar 2020 beantragte sie einen internetfähigen
Bedarf für Anschaffung eines Computers im Regelbedarf nicht berücksichtigt
Die Beschwerde der Antragstellerin war nur in Bezug auf die vom SG versagte Prozesskostenhilfe erfolgreich. Im Übrigen hat das LSG diese zurückgewiesen. Die Antragstellerin bedürfe keines Eilrechtsschutzes mehr, weil ihr mittlerweile durch die
Entscheidung gilt nur aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie
Zwar dürften Lernmittel in NRW an Schulen nur eingeführt werden, wenn sie zugelassen seien, was für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2020
Quelle: Landessozialgericht Essen, ra-online (pm/ku)
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Dokument-Nr. 28756
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