wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 03.02.2011
2 A 54/09 -

Sächsisches OVG: Unterschiedliche Besoldung für Richter in Sachsen noch hinnehmbar

Angleichung der Richter und höheren Angestellten im Bund erfolgte bereits zum 1. April 2008

Die unterschiedliche Besoldung für Richter und Beamte im höheren Dienst in Sachsen bis Ende 2009 ist gerade noch hinnehmbar. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte das Gericht über die Berufung einer Richterin am Amtsgericht aus Sachsen zu entscheiden. Sie erhielt bis Ende 2009 auf 92,5 % abgesenkte Bezüge. Nach der sogenannten Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung des Bundes konnten jedoch Richter und Beamte, die ihre Befähigungsvoraussetzungen, wie Studium und Vorbereitungsdienst, überwiegend in den alten Bundesländern erworben hatten, Besoldung in Höhe von 100 % erhalten.

Gleichstellung der Besoldung in Sachsen erst ab 1. Januar 2010 vorgesehen

Es handelte sich um eine Übergangsregelung aus Anlass der Wiedervereinigung. Nach der Föderalismusreform ging am 1. September 2006 die Gesetzgebungsbefugnis für das Besoldungsrecht auf den Freisaat Sachsen über. Zunächst galt das Bundesrecht fort, das für Beamte der niedrigeren Besoldungsgruppen (bis A 9) ab 1. Januar 2008 eine einheitliche Besoldung in Höhe von 100 % vorsah. Bei Gehaltsgruppen darüber blieb es bei der abgesenkten Besoldung. Im Januar 2008 regelte der Sächsische Gesetzgeber das Besoldungsrecht eigenständig. Eine Gleichstellung der Besoldung ab der Besoldungsgruppe A 10 sah er erst für den 1. Januar 2010 vor. Hintergrund war, dass auch die Löhne der Angestellten in Sachsen aufgrund der tarifvertraglichen Regelungen erst zu diesem Zeitpunkt angeglichen wurden. Dagegen war im Bund eine Angleichung bei Richtern und höheren Beamten bereits zum 1. April 2008 erfolgt.

Ungleichbehandlung über 2 Jahre gerade noch hinnehmbar

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die späte Angleichung in Sachsen und die damit einhergehende Ungleichbehandlung für Richter und Beamte des höheren Dienstes gerade noch vertretbar ist. Der Gesetzgeber hat bei der Regelung der Besoldung einen weiten Gestaltungsspielraum. Die Ungleichbehandlung war für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren ab 2008 gerade noch hinzunehmen. Ob dies auch für den gehobenen Dienst gilt, ließ der Senat offen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2011
Quelle: Sächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Beamte | Beamter | Beamtin | Besoldung | Gleichstellung | Richter | Ungleichbehandlung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11053 Dokument-Nr. 11053

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11053

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?