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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Besoldung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 28.09.2022
- 5 LB 59/20, 5 LC 202/17,5 LC 206/17, 5 LC 207/17, 5 LC 208/17, u.a. -
Klagen auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung niedersächsischer Beamter erfolglos
Keine Entschädigungszahlungen wegen altersdiskriminierenden Besoldung
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Berufungen gegen eine Vielzahl von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg zurückgewiesen, mit denen diese Klagen niedersächsischer Beamter auf Zahlung von Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung abgewiesen hatten.
Bis Ende des Jahres 2016 richtete sich die Besoldung von niedersächsischen Beamten nach sog. Dienstaltersstufen. Dabei bildete das in Abhängigkeit vom Lebensalter bestimmte Besoldungsdienstalter den Anknüpfungspunkt für die erstmalige Zuordnung eines Beamten zu einer Besoldungsstufe. Der Europäische Gerichtshof sah mit Urteil vom 8. September 2011 eine Vergütung nach dem Lebensalter im Bereich der Tarifbeschäftigten (Arbeitnehmer) als unionsrechtswidrig an. Nachfolgend stellte er mit Urteil vom 19. Juni 2014 die Unionsrechtswidrigkeit von an das Lebensalter anknüpfenden Besoldungssystemen für Beamte fest. Daraufhin änderte das Land Niedersachsen... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 15.09.2022
- 1 K 951/18 und 1 K 4831/20 -
Kein Anspruch auf höhere Besoldung für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I
Unterschiedliche Ausbildungsanforderungen stellt sachlichen Grund für unterschiedliche Besoldungszuordnung dar
Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I (Grund-, Haupt- und Realschule sowie die Klassen 5 bis 10 an Gymnasien) vor der Lehrerausbildungsreform im Jahr 2009 erlangt haben, müssen besoldungsrechtlich nicht wie Studienräte behandelt werden, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II, die auch die Oberstufe an Gymnasien umfasst, erworben haben. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit gestern verkündeten Urteilen entschieden und die Klagen von zwei Lehrerinnen abgewiesen.
Beide Klägerinnen hatten die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I erworben und waren bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand entsprechend ihrer Lehramtsbefähigung gemäß der gesetzlichen Regelung der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet. Gegen Ende ihrer aktiven Dienstzeit legten sie hiergegen Widerspruch ein und erhoben anschließend Klage. Sie verlangten, wie Studienräte der Besoldungsgruppe... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2022
- 26 K 9086/18 und 26 K 9087/18 -
Grundschullehrer haben keinen Anspruch auf gleiche Besoldung wie Studienräte
Einteilung in Besoldungsgruppen verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz
Grundschullehrer haben keinen Anspruch darauf, wie Studienräte besoldet zu werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen zweier Grundschullehrerinnen abgewiesen.
Die Klägerinnen sind als Beamtinnen auf Lebenszeit in die Besoldungsgruppe A 12 eingestuft. Sie begehren die Einstufung in die mit einem höheren Grundgehalt ausgewiesene Besoldungsgruppe A 13 sowie die Gewährung einer Studienratszulage. Sie sind der Auffassung, dass sowohl ihre Ausbildungen wie auch ihre ausgeübten Tätigkeiten sich von denen der mit A 13 zuzüglich einer Studienratszulage besoldeten ... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2022
- 26 K 2275/14, 26 K 6317/14 und 26 K 258/15 -
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
VG Düsseldorf erbittet Klärung durch Bundesverfassungsgericht
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Regelungen über die Besoldung der Richter und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen (konkret: Grundgehälter der Besoldungsgruppen R 1, R 2 und B 3) in den Jahren 2013 und 2014 mit dem sog. Alimentationsprinzip nach Art. 33 A bs. 5 des Grundgesetzes vereinbar sind.
Die Kläger in drei Parallelverfahren sind zwei Richter (Besoldungsgruppen R 1 und R 2) sowie ein inzwischen im Ruhestand befindlicher Beamter (Besoldungsgruppe B 3) im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie machen mit ihren Klagen geltend, sie seien in den Jahren 2013 und 2014 nicht amtsangemessen besoldet worden. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 09.09.2021
- 2 A 3188/19 -
Keine höhere Besoldung von Förderschullehrer mit Funktionsstelle als Fachleiter am Studienseminar Sonderpädagogik
Verwaltungsgericht weist Klage ab
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage einer als Fachleiterin am Studienseminar tätigen Förderschullehrerin auf höhere Besoldung abgewiesen.
Die Klägerin erhält für ihre Tätigkeit als Fachleiterin am Studienseminar zusätzlich zu ihrer Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13 eine besondere Stellenzulage in Höhe von 150,00 EUR. Sie begehrte eine Höherbewertung ihres Dienstpostens und vertrat die Auffassung, sie werde zu Unrecht besoldungsrechtlich anders behandelt als Lehrkräfte aus dem Gymnasial- oder Berufsschulbereich,... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.03.2021
- 2 LB 93/18 -
OVG Schleswig: Landesbeamte weiterer Besoldungsgruppen unteralimentiert
Unteralimentation stellt Verstoß gegen das Alimentationsprinzip dar
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat anlässlich der Berufung mehrerer verbeamteter Lehrkräfte gegen Urteile des Verwaltungsgerichts entschieden, dass deren Besoldung im Jahre 2007 in den Besoldungsgruppen A 13, A 15 und A 16 gegen das verfassungsrechtliche Gebot der amtsangemessenen Alimentation verstößt. Diese Verfahren werden nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt zwecks abschließender Überprüfung der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.
Die Verfahren betreffen Klagen eines Studienrates, einer Realschullehrerin, einer Realschulrektorin und eines Oberstudiendirektors, die sich alle vier durch den DGB vertreten lassen haben. Im September 2018 hatte das Verwaltungsgericht bereits für die Besoldungsgruppe A 7 eine verfassungswidrige Unteralimentation festgestellt. Auslöser für die Verfahren war der endgültige Wegfall des... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.05.2020
- 2 BvL 6/17, 2 BvL 8/17 und 2 BvL 7/17 -
Besoldungsvorschriften in Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von kinderreichen Richtern teilweise verfassungswidrig
Richter haben Anspruch auf höhere Besoldung für drittes und die weiteren Kinder
Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 04.05.2020 entschieden, dass die Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, mit dem von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsprinzip unvereinbar sind, soweit sie die Besoldung kinderreicher Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R 2 in den Jahren 2013 bis 2015 regeln. Die den Richtern und Beamten ab dem dritten Kind gewährten Zuschläge müssen ihr Nettoeinkommen so erhöhen, dass ihnen für jedes dieser Kinder mindestens 115 % des grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarfs nach dem SGB II zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen hat spätestens zum 31. Juli 2021 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger der Ausgangsverfahren stehen als Richter mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppe R 2 im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Kläger eines Verfahrens ist verheiratet und erhielt im Jahr 2013 für drei Kinder Kindergeld. Die beiden anderen Verfahren betreffen einen Kläger, der ebenfalls verheiratet ist und in den Jahren 2014... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.05.2020
- 2 BvL 4/18 -
Berliner Richterbesoldung zwischen 2009 und 2015 verfassungswidrig zu niedrig bemessen
Die Besoldungsvorschriften des Landes Berlin sind mit dem von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsprinzip unvereinbar, soweit sie die Besoldung der Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 sowie der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 betreffen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine Gesamtschau, der für die Bestimmung der Besoldungshöhe maßgeblichen Parameter ergibt, dass die gewährte Besoldung evident unzureichend war. Sie genügte nicht, um Richtern und Staatsanwälten einen nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Der Gesetzgeber des Landes Berlin hat verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Juli 2021 an zu treffen.
Die Kläger der Ausgangsverfahren sind ein Vorsitzender Richter am Landgericht (Besoldungsgruppe R 2), ein Richter am Landgericht (Besoldungsgruppe R 1) und die Witwe eines Vorsitzenden Richters am Kammergericht (Besoldungsgruppe R 3), der im Jahr 2015 in dieses Amt befördert worden war und wenig später verstarb. Die erstmals im Jahr 2009 gegen die Besoldungshöhe erhobenen Widersprüche... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.01.2020
- BVerwG 2 C 22.18 -
Gänzlich vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied hat keinen Anspruch auf leistungsbezogene Besoldung
Erbringen herausragender besonderer Leistungen bei vollständiger Freistellung nicht möglich
Ein ganz vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied hat in aller Regel keinen Anspruch auf Einbeziehung in die Entscheidung des Dienstherrn über die Gewährung leistungsbezogener Besoldungselemente. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Polizeihauptkommissar im Dienst der Bundespolizei und wegen seiner Tätigkeit als Personalrat ganz von seiner dienstlichen Tätigkeit freigestellt. Er begehrt, bei der leistungsbezogenen Besoldung während seiner Freistellung berücksichtigt zu werden. Leistungsbezogene Besoldung kann in Form der Leistungsstufe als befristete Vorwegnahme der nächsthöheren... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2019
- 13 K 13256/17 -
Teilzeitbeschäftigte Lehrerin hat keinen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für die Teilnahme an Klassenfahrt
Besoldungsrecht sieht für Teilnahme an Studienfahrten keine Mehrarbeits- oder anderweitige zusätzliche Vergütung vor
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine in Teilzeit beschäftigte Lehrerin keinen Anspruch auf eine Mehrarbeitsvergütung für die Teilnahme an einer Klassenfahrt hat.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich eine teilzeitbeschäftigte Lehrerin gegen die teilweise Rückforderung einer ihr zunächst für die Teilnahme an einer an einer Klassenfahrt gewährten Mehrarbeitsvergütung.Die Klägerin ist Studienrätin mit einem auf 13 Wochenstunden reduzierten Lehrdeputat. Für ihre Teilnahme an einer einwöchigen Studienfahrt erhielt sie auf ihren... Lesen Sie mehr
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