Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Besoldung“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Besoldung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.03.2021
- 2 LB 93/18 -
OVG Schleswig: Landesbeamte weiterer Besoldungsgruppen unteralimentiert
Unteralimentation stellt Verstoß gegen das Alimentationsprinzip dar
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat anlässlich der Berufung mehrerer verbeamteter Lehrkräfte gegen Urteile des Verwaltungsgerichts entschieden, dass deren Besoldung im Jahre 2007 in den Besoldungsgruppen A 13, A 15 und A 16 gegen das verfassungsrechtliche Gebot der amtsangemessenen Alimentation verstößt. Diese Verfahren werden nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt zwecks abschließender Überprüfung der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.
Die Verfahren betreffen Klagen eines Studienrates, einer Realschullehrerin, einer Realschulrektorin und eines Oberstudiendirektors, die sich alle vier durch den DGB vertreten lassen haben. Im September 2018 hatte das Verwaltungsgericht bereits für die Besoldungsgruppe A 7 eine verfassungswidrige Unteralimentation festgestellt. Auslöser für die Verfahren war der endgültige Wegfall des Weihnachtsgeldes für die Beamten des Landes im Jahre 2007, das als sogenannte Sonderzahlung Bestandteil der Alimentation ist.Das Alimentationsprinzip als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet den Dienstherrn... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.05.2020
- 2 BvL 6/17, 2 BvL 8/17 und 2 BvL 7/17 -
Besoldungsvorschriften in Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von kinderreichen Richtern teilweise verfassungswidrig
Richter haben Anspruch auf höhere Besoldung für drittes und die weiteren Kinder
Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 04.05.2020 entschieden, dass die Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, mit dem von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsprinzip unvereinbar sind, soweit sie die Besoldung kinderreicher Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R 2 in den Jahren 2013 bis 2015 regeln. Die den Richtern und Beamten ab dem dritten Kind gewährten Zuschläge müssen ihr Nettoeinkommen so erhöhen, dass ihnen für jedes dieser Kinder mindestens 115 % des grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarfs nach dem SGB II zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen hat spätestens zum 31. Juli 2021 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger der Ausgangsverfahren stehen als Richter mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppe R 2 im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Kläger eines Verfahrens ist verheiratet und erhielt im Jahr 2013 für drei Kinder Kindergeld. Die beiden anderen Verfahren betreffen einen Kläger, der ebenfalls verheiratet ist und in den Jahren 2014... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.05.2020
- 2 BvL 4/18 -
Berliner Richterbesoldung zwischen 2009 und 2015 verfassungswidrig zu niedrig bemessen
Die Besoldungsvorschriften des Landes Berlin sind mit dem von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsprinzip unvereinbar, soweit sie die Besoldung der Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 sowie der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 betreffen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine Gesamtschau, der für die Bestimmung der Besoldungshöhe maßgeblichen Parameter ergibt, dass die gewährte Besoldung evident unzureichend war. Sie genügte nicht, um Richtern und Staatsanwälten einen nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Der Gesetzgeber des Landes Berlin hat verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Juli 2021 an zu treffen.
Die Kläger der Ausgangsverfahren sind ein Vorsitzender Richter am Landgericht (Besoldungsgruppe R 2), ein Richter am Landgericht (Besoldungsgruppe R 1) und die Witwe eines Vorsitzenden Richters am Kammergericht (Besoldungsgruppe R 3), der im Jahr 2015 in dieses Amt befördert worden war und wenig später verstarb. Die erstmals im Jahr 2009 gegen die Besoldungshöhe erhobenen Widersprüche... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.01.2020
- BVerwG 2 C 22.18 -
Gänzlich vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied hat keinen Anspruch auf leistungsbezogene Besoldung
Erbringen herausragender besonderer Leistungen bei vollständiger Freistellung nicht möglich
Ein ganz vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied hat in aller Regel keinen Anspruch auf Einbeziehung in die Entscheidung des Dienstherrn über die Gewährung leistungsbezogener Besoldungselemente. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Polizeihauptkommissar im Dienst der Bundespolizei und wegen seiner Tätigkeit als Personalrat ganz von seiner dienstlichen Tätigkeit freigestellt. Er begehrt, bei der leistungsbezogenen Besoldung während seiner Freistellung berücksichtigt zu werden. Leistungsbezogene Besoldung kann in Form der Leistungsstufe als befristete Vorwegnahme der nächsthöheren... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2019
- 13 K 13256/17 -
Teilzeitbeschäftigte Lehrerin hat keinen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für die Teilnahme an Klassenfahrt
Besoldungsrecht sieht für Teilnahme an Studienfahrten keine Mehrarbeits- oder anderweitige zusätzliche Vergütung vor
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine in Teilzeit beschäftigte Lehrerin keinen Anspruch auf eine Mehrarbeitsvergütung für die Teilnahme an einer Klassenfahrt hat.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich eine teilzeitbeschäftigte Lehrerin gegen die teilweise Rückforderung einer ihr zunächst für die Teilnahme an einer an einer Klassenfahrt gewährten Mehrarbeitsvergütung.Die Klägerin ist Studienrätin mit einem auf 13 Wochenstunden reduzierten Lehrdeputat. Für ihre Teilnahme an einer einwöchigen Studienfahrt erhielt sie auf ihren... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14.12.2018
- 5 K 398/18.KO -
Kein Anspruch auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung ohne rechtzeitigen Widerspruch
Grundvoraussetzung für Nachweis des Zugangs eines Schriftstücks per Fax ist Vorlage eines Fax-Sendeberichts mit "OK-Vermerk"
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Polizeibeamten auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung abgewiesen. Der Kläger konnte den Zugang eines fristgerechten Widerspruchs beim Beklagten nicht nachweisen. Das Gericht verwies darauf, dass Grundvoraussetzung für den Nachweis des Zugangs eines Schriftstücks per Fax die Vorlage eines Fax-Sendeberichts mit "OK-Vermerk" ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Abschluss seiner Ausbildung wurde der Kläger im Jahr 2012 zum Polizeikommissar ernannt. Sein Besoldungsdienstalter wurde auf der Grundlage seines Lebensalters festgesetzt. Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass diese Art der Besoldung wegen Verstoßes gegen das Verbot der Altersdiskriminierung unionsrechtswidrig und daher grundsätzlich... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.10.2018
- 2 BvL 2/17 -
Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Notwendiges Sparvolumen muss gleichheitsgerecht erwirtschaftet werden
Eine baden-württembergische Besoldungsregelung, die eine Absenkung der Beamten- und Richtergehälter für die ersten drei Jahre des Dienstverhältnisses in bestimmten Besoldungsgruppen vorsah, ist nichtig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch § 23 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) vom 9. November 2010 in der Fassung des Art. 5 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14 vom 18. Dezember 2012 wurden zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2017 unter anderem bei Richtern mit Anspruch auf Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe R 1 das Grundgehalt... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.10.2018
- BVerwG 2 C 32.17 und BVerwG 2 C 34.17 -
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
Fehlerhaftigkeit des Besoldungsniveaus in unterster Besoldungsgruppe führt zwangsläufig auch zur Verfassungswidrigkeit des Besoldungsniveaus höherer Besoldungsgruppen
Die Besoldung der Beamten des Landes Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 war in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen; das Gleiche gilt für die Besoldung der Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 in den Jahren 2014 bis 2016. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht und legte dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren zur Besoldung im Land Niedersachsen zur Entscheidung vor.
Die Kläger der zugrunde liegenden Verfahren sind Beamte im niedersächsischen Landesdienst. Zwei der Kläger sind Beamte im aktiven Dienst, ein dritter Beamter ist seit 1998 im Ruhestand. Sie haben seit 2005 bei ihrem Dienstherrn erfolglos eine verfassungswidrige Unteralimentation gerügt. Klage- und Berufungsverfahren blieben weitgehend erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 20.09.2018
- 12 A 68/18, 12 A 11/18, 12 A 79/18, 12 A 70/18, 12 A 80/18, 12 A 71/18, 12 A -
Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein aufgrund der Kürzung 2007 teilweise verfassungswidrig
Gericht urteilt auf Grundlage der Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts und mittels umfangreichen Datenmaterials
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, die Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein aufgrund der Kürzung 2007 teilweise verfassungswidrig war.
Die in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 16 besoldeten Kläger der zugrunde liegenden Verfahren hatten geltend gemacht, dass aufgrund der im Jahre 2007 erfolgten Reduzierung der Jahressonderzahlung die Alimentation das verfassungsrechtlich gebotene Maß unterschreite. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in mehreren Grundsatzentscheidungen im Jahre 2015 konkrete Maßstäbe aufgestellt hatte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.03.2018
- 9 K 40/17.F und 9 K 324/17.F -
Hessische Beamtenbesoldung nicht verfassungswidrig
Gericht weist Klagen zweier hessischer Landesbeamter wegen angeblicher verfassungswidriger Unteralimentation zurück
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Hessische Beamtenbesoldung nicht verfassungswidrig ist. Das Gericht wies damit die Klagen zweier hessischer Landesbeamter gegen das Land Hessen zurück.
Geklagt hatten jeweils ein Beamter aus der Besoldungsgruppe A 6 und ein Beamter aus der Besoldungsgruppe A 10. Die Kläger waren der Auffassung, dass die Hessische Beamtenbesoldung gegen die aus Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes herzuleitende amtsangemessene Alimentation verstoße und damit verfassungswidrig sei.Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beschäftigte sich... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Besoldung“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »