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Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 28.12.2010
- S 22 AS 5857/10 ER -
Hartz IV: Regelmäßiges Umgangsrecht mit Kind rechtfertigt Umzug des getrennt lebenden Vaters in größere Wohnung
40qm-Wohnung für temporäre Bedarfsgemeinschaft mit Tochter zu klein
Nimmt ein langzeitarbeitsloser Vater das Umgangsrecht mit seinem Kind regelmäßig wahr, kann dies den Umzug in eine größere Wohnung rechtfertigen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Beziehers von Arbeitslosengeld II. Seine elfjährige Tochter verbringt jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien mit ihm in seiner 40qm großen
Jobcenter muss Kostenübernahme für größere Wohnung zusichern
Auf Antrag des arbeitslosen Vaters verpflichtete das Sozialgericht Dortmund das Jobcenter Dortmund im Wege einer einstweiligen Anordnung, die begehrte Zusicherung zu erteilen.
Tochter benötigt für Aufenthalt bei Vater kleines eigenes Zimmer
Zur Begründung führte das Gericht an, der
Eilbedürftigkeit des Erlasses gegründet sich durch konkret vorliegendes Wohnungsangebot
Die Eilbedürftigkeit zum Erlass der einstweiligen Anordnung begründet das Sozialgericht damit, dass die Zusicherung der Kostenübernahme auf ein konkretes Wohnungsangebot begrenzt sei und dieses nicht für die Dauer eines Hauptsacheverfahrens aufrecht erhalten werde. Die streitgegenständliche größere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2011
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online
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Dokument-Nr. 10857
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