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Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 15.05.2009
- S 26 AS 490/09 ER -
Hartz IV: Schwangere hat Anrecht auf Kostenübernahme für Umzug in eigene Wohnung
Schwangere, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss nicht bei den Eltern wohnen bleiben
Wer schwanger ist, darf sich eine eigene Wohnung nehmen und kann von der Arge nicht gezwungen werden, wieder bei den Eltern zu wohnen. Handelt es sich dabei um eine angemessene Wohnung, muss die Arge die Kosten hierfür übernehmen. Das gilt nach einem jetzt rechtskräftig gewordenen Beschluss des Sozialgerichts Gießen auch dann, wenn die Schwangere das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die 23jährige Frau aus dem Lahn Dill Kreis hatte zunächst bei ihrem Vater gewohnt und war dann nach einem Streit mit ihm vorübergehend in die
Kindeswohl dient als Begründung für Ablehnung
Die
Ablehnung verstößt gegen das Grundgesetz
Das Gericht vertrat die Auffassung, eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Gießen vom 22.06.2009
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Dokument-Nr. 8051
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