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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.07.2021
- 5 MB 16/21 -
Kein Entzug der Fahrerlaubnis wegen Demenz ohne entsprechendes fachärztliches Gutachten
Starke Einschränkung des Gedächtnisses oder befürchtete baldige mittelschwere Demenz rechtfertigt allein kein Entzug
Der Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer behaupteten Demenz, setzt ein entsprechendes fachärztliches Gutachten voraus. Allein eine starke Einschränkung des Gedächtnisses oder eine befürchtete baldige mittelschwere Demenz rechtfertigt keine Fahrerlaubnisentziehung. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2021 wurde einem Mann die Fahrerlaubnis mit der Begründung entzogen, er sei wegen einer
Unzulässiger Entzug der Fahrerlaubnis bei starken Gedächtnisstörungen und befürchteter künftiger mittelschwerer Demenz
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
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[Aktenzeichen: 3 B 41/21]
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Dokument-Nr. 30720
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