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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.08.2010
- 10 A 10076/10.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Gutachten zum Jugendschutz im Internet bleibt geheim
Herausgabe des Gutachtens darf zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit abgelehnt werden
Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz muss ein von ihr eingeholtes Gutachten zur Verfolgbarkeit von Internetanbietern bei Verstößen gegen den Jugendschutz nicht an Dritte herausgeben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation wacht insbesondere darüber, dass private Anbieter pornographischer Internetseiten das Jugendschutzrecht beachten. In der Vergangenheit stellte sie immer wieder fest, dass solche Anbieter ihre Niederlassungen zum Schein ins Ausland verlegten, um sich den Kontrollen zu entziehen. Die Landeszentrale holte daher ein
Durchsetzung eines wirksamen Jugendschutzes im Internet würde durch Herausgabe in Frage gestellt
Zwar finde das Landesinformationsfreiheitsgesetz, welches dem Bürger einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewähre, auch auf die beklagte Landeszentrale Anwendung. Diese habe eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2010
Quelle: Oberverwaltungsgsericht Rheinland-Pfalz/ra-online
Jahrgang: 2011, Seite: 210 MMR 2011, 210
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Dokument-Nr. 10276
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