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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.04.2022
- 20 D 7/20.AK -
Flughafen Düsseldorf muss Kontrollspuren baulich-technisch sichern
Während der Sicherheitskontrolle nicht genutzte Kontrollspuren sind von Betreiberin des Flughafens zu sichern
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein Westfalen (OVG) hat entschieden, dass nicht die Bundespolizei, sondern die Flughafen Düsseldorf GmbH als Betreiberin des Flughafens Düsseldorf an den Fluggastkontrollstellen die Kontrollspuren, die während der Sicherheitskontrolle nicht genutzt werden, durch baulich-technische Maßnahmen zu sichern hat, um ein Umgehen der Kontrolle zu verhindern.
Der
Keine Verpflichtung der Bundespolizei
Die dagegen gerichtete Klage des Flughafens hat das Oberverwaltungsgericht abgewiesen. Zur Begründung hat der 20. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Der
Eigensicherungspflichten nach dem Luftsicherheitsgesetz
Nach dem
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31632
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