Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht München, Urteil vom 01.03.2018
- 29 U 1156/17 -
Unzulässige Veröffentlichung eines Fotos zwecks öffentlicher Anprangerung durch mediale Berichterstattung
Betroffener Person steht Unterlassungsanspruch zu
Richtet sich eine mediale Berichterstattung auf die öffentliche Anprangerung einzelner Personen, so ist es unzulässig, die Fotos der Personen im Rahmen der Berichterstattung zu veröffentlichen. Der betroffenen Person steht in diesem Fall ein Unterlassungsanspruch zu. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2015 äußerte sich eine Frau über
Landgericht gab Unterlassungsklage statt
Das Landgericht München I verneinte zwar einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, gab aber der Unterlassungsklage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Bild-Zeitung.
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Unterlassungsanspruch
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Bild-Zeitung zurück. Der Frau stehe der Anspruch auf Unterlassung zu, da die Bildveröffentlichung im Rahmen der
Keine Einwilligung in Bildveröffentlichung
Die Frau habe nach Auffassung des Oberlandesgerichts weder ausdrücklich noch stillschweigend gemäß § 22 Satz 1 KUG in die Veröffentlichung ihres Profil-Bildes eingewilligt. Daran ändere auch nichts der Umstand, dass das
Unzulässige Bildveröffentlichung aufgrund Prangerwirkung
Zwar sei eine Bildveröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG im Bereich der Zeitgeschichte auch ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig, so das Oberlandesgericht. Die Bild-Zeitung habe zudem im Rahmen ihrer Informations- und Pressefreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG gehandelt. Ferner habe sich die Frau durch den Facebook-Eintrag bewusst in die Öffentlichkeit gewagt und damit Veranlassung dazu gegeben, dass die Bild-Zeitung diese Äußerung in ihre
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2018
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht München I, Urteil vom 01.03.2018
[Aktenzeichen: 7 O 8254/16]
- Untersagte Bildberichterstattung: Auch Veränderung eines Bildausschnitts in Folgebericht stellt Verstoß gegen Verbot der Bildberichterstattung dar
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.01.2019
[Aktenzeichen: 16 W 4/19]) - BGH: Zulässige identifizierende Bildberichterstattung über öffentlich unbekannte Person bei rechtswidriger Untervermietung an Medizintouristen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2019
[Aktenzeichen: VI ZR 504/18])
Jahrgang: 2018, Seite: 250 AfP 2018, 250 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2018, Seite: 416 K&R 2018, 416
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26269
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26269
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.