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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2019
- 17 U 160/18 und 17 U 204/18 -
Diesel-Abgasskandal: Volkswagen AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung schadensersatzpflichtig
Kaufvertragliche Ansprüche gegen Händler jedoch bereits verjährt
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Volkswagen AG der Käuferin eines vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffenen Skoda Octavia Combi, 2,0 l TDI Schadensersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zahlen muss. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages erklärte das Gericht jedoch für unmöglich, da der Nacherfüllungsanspruch aus dem Kaufvertrag gegen den Händler bereits verjährt war.
Im Verfahren 17 U 160/18 verlangte die Klägerin vom beklagten Autohaus unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung Zahlung von 31.268 Euro Zug um Zug gegen Rückgabe des im am 16. September 2011 erworbenen Skoda Octavia Combi, 2,0 l TDI (verbauter Motor EA189). Gegenüber der Volkswagen AG begehrte sie die Feststellung der Schadensersatzpflicht.
OLG bejaht sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch Volkswagen AG
Das Landgericht Baden-Baden wies die Klage gegen das Autohaus wegen
Erhebliche Folgen für Käufer in Form drohender Stilllegung erworbener Fahrzeuge wurden sittenwidrig in Kauf genommen
Zwar sei allein ein Handeln mit Gewinnstreben nicht als verwerflich zu beurteilen. Allerdings führe die Tragweite der Entscheidung über den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Motortyp, der in einer außergewöhnlich hohen Zahl von Fahrzeugen verschiedener Marken des Konzerns verbaut wird, die Ausnutzung des Vertrauens der Käufer in den Volkswagenkonzern und den ordnungsgemäßen Ablauf des Genehmigungsverfahrens sowie die in Kauf genommenen erheblichen Folgen für die Käufer in Form der drohenden Stilllegung der erworbenen Fahrzeuge zur
Nacherfüllungsanspruch aus Kaufvertrag gegen den Händler verjährt
Soweit die Klägerin mit ihrer Klage gegen den Händler, die
Rücktritt vom Kaufvertrag in weiterem Verfahren ebenfalls aufgrund verjährten Anspruchs auf Nacherfüllung verneint
In einem weiteren Urteil hat das Oberlandesgericht Karlsruhe ebenfalls die Klagabweisung wegen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2019
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online (pm/kg)
- Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 29.07.2018
[Aktenzeichen: 2 O 416/16]
- "Diesel-Abgasskandal": VW schuldet Käufer eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschaltvorrichtung Schadensersatz
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 12.06.2019
[Aktenzeichen: 5 U 1318/18]) - VW-Abgasskandal: Fahrzeugkäufer hat Anspruch auf Schadensersatz
(Landgericht Koblenz, Urteil vom 27.02.2019
[Aktenzeichen: 15 O 331/17]) - Abgasskandal: VW muss Kaufpreis für Audi erstatten
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 03.01.2019
[Aktenzeichen: 18 U 70/18])
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Dokument-Nr. 27667
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