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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.02.2017
- 11 U 21/16 -
Kein Schadensersatzanspruch für älteren Fahrgast aufgrund Sturzes beim Anfahren einer Straßenbahn
Fahrgast muss Sitzplatzsuche bei fehlender Sicherungsmöglichkeit aufgeben
Stürzt ein Fahrgast beim Anfahren einer Straßenbahn, weil er sich keinen sicheren Halt verschafft hat, steht ihm kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Kann sich ein Fahrgast auf dem Weg zu einem Sitzplatz keinen Halt verschaffen, muss er die Sitzplatzsuche aufgeben, bis dies gefahrlos möglich ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine 83-jährige Frau stürzte im Juni 2015 beim
Landgericht wies Schadensersatzklage ab
Das Landgericht Essen lastete der Klägerin ein überwiegendes
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Schadensersatzanspruch
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf
Erhebliches Mitverschulden aufgrund fehlender Eigensicherung
Der Klägerin treffe nach Auffassung des Oberlandesgerichts ein erhebliches
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2018
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Essen, Urteil vom 04.01.2016
[Aktenzeichen: 18 O 325/15]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2017, Seite: 2356 NJW 2017, 2356 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2017, Seite: 377 NZV 2017, 377
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Dokument-Nr. 25960
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