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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.06.2022
- 3 Ss-OWi 591/22 -
Landtagsabgeordneter muss wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht 100 Euro Bußgeld zahlen
Bußgeld gegen Landtagsabgeordneten wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht rechtskräftig
Der Aufenthalt im Publikumsbereich eines öffentlichen zugänglichen Gebäudes im November 2020 ohne Mund-Nasen-Bedeckung verstößt gegen die Corona- Kontakt- und BetriebsbeschränkungsVO. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat den Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen die amtsgerichtliche Verurteilung eines Landtagsabgeordneten zu einer Geldbuße von 100,00 € verworfen.
Der Betroffene ist Landtagsabgeordneter der
OLG: Zulassungsgründe liegen nicht vor
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde vom OLG verworfen. Zulassungsgründe lägen nicht vor, begründete das OLG die Entscheidung. Die Entscheidung hätte insbesondere mit der Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs angegriffen werden können. Dies sei indes nicht ausgeführt worden. Die Entscheidung des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2022
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31862
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