wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 14. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2023
I-24 U 47/22 -

Konkurrenzschutz für physio­therapeutische Praxis umfasst nicht Vermietung an Heilpraktiker mit Schwerpunkt amerikanische Chiropraktik

Mietminderung wegen Verstoßes gegen Konkurrenz­schutz­klausel setzt Vorliegen von Beeinträchtigungen voraus

Ein mietvertraglich vereinbarter Konkurrenzschutz für eine physio­therapeutische Praxis umfasst nicht die Vermietung an einen Heilpraktiker mit Schwerpunkt amerikanische Chiropraktik. Zudem setzt eine Mietminderung wegen Verstoßes gegen die Konkurrenz­schutz­klausel voraus, dass es tatsächlich zu Beeinträchtigungen kommt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2010 kam es zum Abschluss eines Mietvertrags über Gewerberäume im Landkreis Kleve zwecks Betriebs einer physiotherapeutischen Praxis. Zugleich wurde im Mietvertrag vereinbart, dass keine Räume an Unternehmen oder Personen vermietet werden, "die mit dem Geschäftsbetrieb des Mieters direkt konkurrieren." Nachfolgend stand der Satz: "Damit ist der Betrieb einer weiteren gleichartigen physiotherapeutischen Praxis nicht zulässig". Im Dezember 2017 kam es zu einer Vermietung von Räumen an eine Heilpraktikerin mit dem Schwerpunkt amerikanische Chiropraktik. Die Mieter sahen darin einen Verstoß gegen die Konkurrenzschutzklausel und minderten die Miete um 25 %. Die Vermieterin war damit nicht einverstanden und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete. Das Landgericht Kleve wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Kein Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Zahlung der ausstehenden Miete zu, da für die Mieter kein Recht zur Mietminderung bestehe. Ein Verstoß gegen die Konkurrenzschutzklausel liege nämlich nicht vor. Der vereinbarte Konkurrenzschutz umfasse nicht den Betrieb einer Heilpraktikerpraxis mit Schwerpunkt amerikanische Chiropraktik. Die Heilpraktikerin betreibe keine physiotherapeutische Praxis und habe auch keine physiotherapeutische Ausbildung. Es liegen in erheblichen Maße unterschiedliche Berufe vor. Die Mieter sollen vor unmittelbarer Konkurrenz in einem gleichartigen Geschäftsbetrieb geschützt werden und nicht vor jeder Tätigkeit, die in therapeutischen Einwirkungen auf den Bewegungsapparat bestehen.

Kein Vorliegen einer Beeinträchtigung

Ohnehin komme eine Mietminderung nicht in Betracht, so das Oberlandesgericht, da keine Beeinträchtigung der Nutzung der Mieträume durch die Mieter feststellbar seien. Die Praxis sei weiterhin voll ausgelastet. Ein Rückgang der Patientenzahlen liege nicht vor.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2023
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/GE 2023, 1094/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Kleve, Urteil vom 22.02.2022
    [Aktenzeichen: 4 O 244/21]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2023, Seite: 1094
GE 2023, 1094

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33482 Dokument-Nr. 33482

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33482

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH